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Europäisches Nachlasszeugnis

Das europäische Nachlasszeugnis vermeidet lange Wartezeiten, lästige Verfahren und spart Geld bei Erbberechtigten im Ausland.

Europäisches Nachlasszeugnis

Das europäische Nachlasszeugnis ist – wie der Erbschein – eine amtliche Bescheinigung über die Inhaberschaft eines Erbrechts und stellt eine Alternative zum Erbschein dar.

  • Es vermeidet lange Wartezeiten, lästige Verfahren und spart Geld bei einem Erbe im Ausland.

Was ist ein europäisches Nachlasszeugnis?

Das europäische Nachlasszeugnis wirkt im Vergleich zum Erbschein nicht nur in Deutschland, sondern in jedem Mitgliedsland der europäischen Union – mit der Ausnahme der Länder Dänemark und Irland.
Es bescheinigt, dass jemand Inhaber eines der folgenden Rechte ist:

Was sind die Vorteile des europäischen Nachlasszeugnisses?

Das Nachlasszeugnis muss nur einmal beantragt werden und gilt dann automatisch in der gesamten Union (ohne Dänemark und Irland).
Hat der Erblasser Vermögen in anderen Ländern der Union, müssen die Erben ohne europäisches Nachlasszeugnis für jedes Land einen gesonderten Erbschein beantragen.
Das Nachlasszeugnis kann auf diese Weise

  • Zeit und Kosten sparen
  • Reisen verhindern
  • Verfahren vermeiden
  • Wartezeiten verkürzen
  • Stress minimieren

Hinweis 1: Die gesonderte Beantragung der Erbscheine kann sich steuertechnisch lohnen.
Hinweis 2: Ein europäisches Nachlasszeugnis ist nicht notwendig für Länder, die auch deutsche Erbscheine anerkennen (z.B. Spanien).

Warum ist das europäische Nachlasszeugnis notwendig?

Banken, Versicherungen und Grundbuchämter werden ohne amtliche Bescheinigung nicht tätig. Das Legitimationspapier ist wie der Erbschein die rechtliche Absicherung.

  • Das europäische Nachlasszeugnis ist wie der „normale“ Erbschein.
    Ohne einen der beiden amtlichen Nachweise werden Banken, Versicherungen, Grundbuchämter (bzw. deren Äquivalente im Ausland) nicht tätig.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung des europäischen Nachlasszeugnisses?

Die Voraussetzungen und notwendigen Dokumente sind dieselben wie für die Beantragung des deutschen Erbscheins.
Weitere Voraussetzungen für die Beantragung sind, dass

  • der Wohnsitz des Erblassers im europäischen Ausland war
  • oder sich Vermögen im europäischen Ausland befindet
  • der Todesfall sich nach dem 17.08.2015 ereignet hat.

Nachlasszeugnis inhaltlich falsch? Was jetzt?

Das europäische Nachlasszeugnis schützt wie auch der Erbschein den „guten Glauben“ an die inhaltliche Richtigkeit des Legitimationspapiers. Anders als beim Erbschein müssen sich Käufer das Nachlasszeugnis allerdings zeigen lassen, um rechtlich abgesichert zu sein.
Wenn dies der Fall ist,

  • müssen sich Käufer über die inhaltliche Wahrheit des Zeugnisses keine Gedanken machen
  • können Käufer den Kaufgegenstand behalten
  • kann der wahre Erbe vom falschen (bisherigen) Erben den Kaufpreis verlangen
  • kann der wahre Erbe das beim falschen Erben geerbte Vermögen verlangen.

Wo kann der Erbe das europäische Nachlasszeugnis beantragen?

Der Erbe oder sonstige Rechtsinhaber kann das Zeugnis beim Nachlassgericht beantragen.
Zuständig ist das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers, kann also auch im Ausland sein.

  • Erben können das Europäische Nachlasszeugnis auch bei einem Notar im Ausland beantragen.

Wie lange gilt das europäische Nachlasszeugnis?

Das Nachlasszeugnis ist für 6 Monate rechtsgültig. Eine Verlängerung ist in Streitfällen bei der Erbauseinandersetzung möglich.