Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters scheitert vor dem BGH

Fällt der Nachlass in den Fiskus und wird später über diesen Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter Gebrauch des Auskunftsanspruchs nach § 51 BeurkG machen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine konkrete Benennung der geforderten und benötigten Unterlagen und Urkunden vorgenommen wird, um eine Ausforschung zu verhindern.
(BGH – Beschluss vom 08.07.2021 – V ZB 42/19)

Der Fall

Im vorliegenden Fall verstarb ein Erblasser und wurde anschließend vom Freistaat Bayern beerbt. Der Erblasser hinterließ überwiegend Schulden. Zwar Jahre nach dem Erbfall wurde daher ein Insolvenzverfahren über den Nachlass des Verstorbenen eröffnet. Zu Lebzeiten hatte der Erblasser mehrere Verträge mit Bezug zu seinem Vermögen von einem Notar beurkunden lassen.

Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter beantragte nach der Eröffnung des Verfahrens bei dem Notar die Übermittlung sämtlicher Urkunden als Zweitschrift, die in Verbindung mit dem privat- und geschäftlichen Vermögen des Erblassers stehen. Der Notar wies den Antrag mit Verweis auf seine Verschwiegenheitspflicht ab und bat den Insolvenzverwalter sein Ersuchen zu konkretisieren durch die Benennung spezieller Urkunden. Dem kam der Insolvenzverwalter nicht nach. Als Grund gab dieser an, dass ihm eine Konkretisierung der Urkunden mangels erforderlicher Unterlagen des Erblassers unmöglich sei.

Landgericht schützt den Notar

Der Notar teilte dem Insolvenzverwalter in der Folge per Beschluss mit, dass er dem Auskunftsersuchen nicht nachkommt. Die gegen den Beschluss eingelegte Beschwerde des Insolvenzverwalters wurde vom zuständigen Landgericht als unbegründet abgewiesen. Als Begründung gab das Landgericht an, dass dem Insolvenzverwalter zwar ein Auskunftsanspruch nach § 51 BeurkG zustehe, sich dieser Anspruch jedoch nur auf konkret zu benennende Urkunden bezieht. Dadurch solle eine sogenannte “Ausforschung” verhindert werden.

Keine Ausforschung mittels Auskunftsanspruch

Der Insolvenzverwalter gab sich mit dem Ergebnis nicht zufrieden und legte Rechtsbeschwerde zum BGH ein. Der BGH machte deutlich, dass der Insolvenzverwalter nicht verlangen könne, pauschal von allen Urkunden, an denen der Erblasser beteiligte, war eine Abschrift zu erhalten. Zwar stehe dem Insolvenzverwalter der Auskunftsanspruch trotz der Verschwiegenheitspflicht des Notares zu, jedoch müsse der Insolvenzverwalter zur Verhinderung einer Ausforschung konkret angeben, welche Urkunden er benötigt. Im vorliegenden Fall sei zu dem negativ aufgefallen, dass der Insolvenzverwalter nicht darlegte aus welcher Quelle er annahm, dass der Erblasser überhaupt in Verbindung mit dem Notar stand.

Im Ergebnis konnte der Insolvenzverwalter seinen Auskunftsanspruch nicht gegen den Notar durchsetzen und scheitert vor dem BGH.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Gleichzeitig erstellte Testamente – „Die Fiktion der Gleichzeitigkeit“

Operation geht schief – monatliche Rente für die Erbengemeinschaft

Verstirbt ein Erblasser aufgrund eines Kunstfehlers durch einen Arzt, kann die Erbenge-meinschaft zivilrechtlich einen Schadensersatzanspruch in Form einer monatlichen Rente geltend machen.

Führt ein Nießbrauchrecht zur Entwertung des Nachlasses für die Schlusserben?

Wird an einer Nachlassimmobilie aus einem gemeinsamen Testament durch den überleben-den Ehegatten eine Dienstbarkeit zu Gunsten eines Dritten bestellt, darf dieser sein Verfü-gungsrecht mit Blick auf die spätere Schlusserbschaft nicht missbrauchen.

Muss ein geerbter Pflichtteilsanspruch versteuert werden?

Fällt ein Pflichtteilsanspruch in den Nachlass eines Erblassers, muss dieser selbst dann von dem Erben nach den Regeln der Erbschaftssteuer besteuert werden, wenn der Erbe den An-spruch nicht oder erst später geltend macht.

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.

Vermächtnisnehmer will Nachlassimmobilie verkaufen – Grundbuchamt verweigert Berichtigungsantrag

Steht ein Vermächtnisnehmer als Eigentümer einer Immobilen nach dem Erbfall im Grundbuch, ist er berechtigt die Berichtigung des Grundbuchs auf Antrag zum Zwecke der Eigentumsübertragung zu verlangen.

Entziehung des Pflichtteils durch Verzeihung unwirksam

Nach § 2337 BGB kann ein entzogener Pflichtteil dadurch wieder eingesetzt werden, dass der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten verziehen hat.

Die vorweggenommene Erbfolge – Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine intelligente und vorausschauende Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und somit auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Stellvertretung

Ein durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter kann im Rahmen eines Erbscheinantrages eine eidesstattliche Versicherung für den Vollmachtgeber abgeben, ohne dass für diesen Zweck ein Betreuer bestellt werden muss.