Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Erbschein in der Erbengemeinschaft ?

Die Miterben einer Erbengemeinschaft verfolgen immer das Ziel, im Rahmen der Erbauseinandersetzung, den Nachlass untereinander aufzuteilen. Für eine erfolgreiche Auseinandersetzung müssen die Miterben eine Vielzahl von Verfügungen treffen, für welche oftmals ein Erbschein erforderlich ist.

Unterschied Teilerbschein und gemeinschaftlicher Erbschein

Für eine Erbengemeinschaft kommen verschiedene Arten des Erbscheins in Betracht Insbesondere sind der gemeinschaftliche Erbschein und der Teilerbschein zu nennen.

Gemeinschaftlicher Erbschein

In einem gemeinschaftlichen Erbschein werden alle Miterben der Erbengemeinschaft aufgezählt. Zudem wird die ihnen zustehende Erbquote genannt. Mit dem gemeinschaftlichen Erbschein können sich die Miterben gegenüber Dritten ausweisen und Verfügungen über die Erbschaft vornehmen. Eine gemeinschaftliche Beantragung ist nicht notwendig. Jeder Miterbe kann den Antrag auch gegen den Willen seiner Miterben stellen.

Teilerbschein

Der Teilerbschein kann von einem einzelnen Miterben beantragt werden. Der Teilerbschein weist dann lediglich den Erbteil des Antragstellers nach. Er bringt jedoch auch einige Beschränkungen mit sich. Der Inhaber des Teilerbscheins darf nämlich nicht über den gesamten Nachlass verfügen. Dies ist nur der Erbengemeinschaft insgesamt gestattet.

Müssen sich alle Miterben an den Kosten beteiligen?

Die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins ist mit Kosten verbunden. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängt von der Höhe des Nachlasswertes ab. Im Normalfall trägt der Miterbe, welcher den Erbschein beantragt, die Kosten. Ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Miterben besteht nur in Ausnahmefällen, wenn ein Erbschein zwingend erforderlich war.

Ist ein Erbschein überhaupt erforderlich?

In vielen Fällen reicht bereits ein notarielles oder handschriftliches Testament aus, um Verfügungen über den Nachlass treffen zu dürfen. Es sollte vor der Beantragung eines Erbscheins also immer genau geprüft werden, ob dieser überhaupt erforderlich ist. In vielen Fällen können sich die Miterben den Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten nämlich sparen.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Der Antrag auf einen Notanwalt nach § 78b ZPO

Ein Notanwalt ist von Gericht einer Partei auf Antrag zur Seite zu stellen, wenn sich aus der grundlegenden Antragsnorm § 78b ZPO die Voraussetzungen ergeben.

Vermächtnisnehmer will Nachlassimmobilie verkaufen – Grundbuchamt verweigert Berichtigungsantrag

Steht ein Vermächtnisnehmer als Eigentümer einer Immobilen nach dem Erbfall im Grundbuch, ist er berechtigt die Berichtigung des Grundbuchs auf Antrag zum Zwecke der Eigentumsübertragung zu verlangen.

Entziehung des Pflichtteils durch Verzeihung unwirksam

Nach § 2337 BGB kann ein entzogener Pflichtteil dadurch wieder eingesetzt werden, dass der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten verziehen hat.

Die vorweggenommene Erbfolge – Vermögen gezielt zu Lebzeiten übertragen

Die vorweggenommene Erbfolge ist eine intelligente und vorausschauende Möglichkeit, Vermögen gezielt zu übertragen und somit auch die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern.

Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Stellvertretung

Ein durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigter kann im Rahmen eines Erbscheinantrages eine eidesstattliche Versicherung für den Vollmachtgeber abgeben, ohne dass für diesen Zweck ein Betreuer bestellt werden muss.

Gleichzeitig testierte private Testamente

Besteht bei zwei errichteten Testamenten keine Eindeutig darüber welches zuletzt testiert wurde, gelten beide Testamente als gleichzeitig errichtet.

Mitarbeiten lohnt sich

Bei einer Nachlassauseinandersetzung im Rahmen einer Erbengemeinschaft ist jeder Miterbe verpflichtet bei der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung mitzuwirken.

Löschung eines Nacherbenvermerks

Ein Nacherbenvermerk ist nur dann aus dem Grundbuch löschbar, wenn feststeht, dass die vorherige Erbschaftsausschlagung durch den Nacherben in richtigerweise abgewickelt wurde.

Lebensversicherung: Wer bekommt die Versicherungsleistung?

Ist der Erbe eines Erblassers nicht gleich der Bezugsberechtigte aus einer im Nachlass befindlichen Lebensversicherung, so kann der Erbe das Schenkungsangebot aus der Lebensversicherung an den Bezugsberechtigten