Testamentsvollstreckung bei der Unternehmensnachfolge
Die Nachfolge eines Unternehmens ist meist ein komplizierter und problembehafteter Prozess. Um einen guten Übergang zu gewährleisten, kann der Unternehmer testamentarisch einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
- Durch die Einsetzung werden die Erben jedoch zunächst stark in ihren Rechten beschränkt.
Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker nimmt zunächst den gesamten Nachlass in Besitz und verwaltet ihn.
Er ist dabei vorrangig an den Willen des Erblassers gebunden.
Wie lange die angeordnete Testamentsvollstreckung andauern soll, kann der Erblasser selbst entscheiden.
- Die Testamentsvollstreckung kann für einen Zeitraum bis zu 30 Jahren angeordnet werden.
Spezialaufgaben des Testamentsvollstreckers bei der Unternehmensübergabe
Der Testamentsvollstrecker hat während der Unternehmensübergabe eine Machtposition, die er auch oihne Zustimmung der Erben ausfüllen kann (oder sogar muss).
Er trägt dadurch eine hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmensvermögen, den Erben des Erblassers und dem Unternehmen selbst sowie den Mitarbeitern.
Im Einzelnen hat er vor allem diese Aufgaben:
Kontinuität im Unternehmen sicherstellen.
Testamentsvollstreckung kann angeordnet werden, bis ein Abkömmling des Unternehmers ein bestimmtes Alter erreicht hat, in dem er die Rechte als Betriebsinhaber oder Gesellschafter eigenständig ausüben kann.
Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen
Der Testamentsvollstrecker kann die operative Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen, indem er selbst die Geschäftsführung übernimmt oder einen geeigneten Geschäftsführer im Unternehmen installiert, den er anschließend kontrolliert.
Unternehmensverkauf
Der Testamentsvollstrecker kann das Unternehmen verkaufen. Falls eine familieninterne Nachfolge nicht in Betracht kommt und der Unternehmenswert nach dem Ableben des Inhabers schnell zu sinken droht, ist das sinnvoll.
Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?
Kein geeigneter Erbe vorhanden?
Die Testamentsvollstreckung ist immer dann sinnvoll, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalls noch kein geeigneter Erbe vorhanden ist, der das Unternehmen fortführen kann.
Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein möglicher Erbe noch zu jung ist oder noch eine Ausbildung absolvieren muss. Der Testamentsvollstrecker kann in solchen Fällen so lange eingesetzt werden, bis der zukünftige Nachfolger zur Führung des Unternehmens in der Lage ist.
Streit unter den Erben?
Auch wenn Streit zwischen den Erben zu befürchten ist, kann die Testamentsvollstreckung eine gute Möglichkeit sein, um den Bestand des Unternehmens zu sichern.
Denn wenn der Erblasser von mehreren Erben beerbt wird, bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft.
Um unternehmensbezogene Entscheidungen zu treffen, muss die Erbengemeinschaft einstimmig auftreten.
Bei der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers hat dieser jedoch die alleinige Verfügungsbefugnis und kann somit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens gewährleisten.
Überschuldete Erben?
Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist zudem sinnvoll, wenn die künftigen Erben überschuldet sind.
Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wird der Nachlass zu sogenanntem Sondervermögen, auf das die Gläubiger der Erben nicht zugreifen können.
So kann der Nachlass geschützt werden.
Die richtige Auswahl des Testamentsvollstreckers
Der Erblasser kann grundsätzlich jede beliebige Person als Testamentsvollstrecker einsetzen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Person geschäftsfähig ist.
Er sollte die Auswahl jedoch sorgfältig und bedacht treffen.
Der Bestand des Unternehmens hängt immerhin von den Entscheidungen des Testamentsvollstreckers ab, sodass es wichtig ist, dass dieser die ihm zugewiesenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß erfüllt.