Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag (oft: „Erbvertrag“) zwischen einem Erblasser und einem seiner Erben. Dadurch verzichtet ein Erbe auf seinen Pflichtteil. Ausgeglichen durch eine Abfindung, kann bei der Unternehmensübergabe dadurch Liquidität gesichert werden.

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