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Pflichtteilsverzicht

Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag (oft: “Erbvertrag”) zwischen einem Erblasser und einem seiner Erben. Dadurch verzichtet ein Erbe auf seinen Pflichtteil.
Ausgeglichen durch eine Abfindung, kann bei der Unternehmensübergabe dadurch Liquidität gesichert werden.