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Die drei Phasen einer Stiftungsgründung

Wer sich mit seinem Vermögen langfristig für einen bestimmten Zweck engagieren möchte, sollte sich mit der Möglichkeit der Stiftungsgründung auseinandersetzen.
Doch wie läuft so eine Gründung ab?

Rechtsanwalt Benden ist zertifizierter Stiftungsberater (DSA).

Auch davon kann Ihre Vermögensnachfolgeplanung profitieren.

Zertifizierter Stiftungsberater

Ich bin zertifizierter Stiftungsberater (DSA).
Ich begleite Sie gerne umfassend von der Idee bis zur Errichtung der Stiftung sowie bei deren Steueroptimierung und Verwaltung.

Hier finden Sie alles über Stiftungen.

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Stiftungsrecht

Antrieb für eine Stiftungsgründung kann neben einigen attraktiven steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere der Wille zur Übernahme gesellschaftlicher und caritativer Aufgaben sein.

Ich kann Vorschläge machen, die zu Ihnen passen.

Die drei Phasen einer Stiftungsgründung

Grundsätzlich kann jede volljährige Person eine Stiftung gründen.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 712 rechtsfähige Stiftungen errichtet.
Doch wie läuft so eine Gründung ab?
Die Gründung lässt sich in drei Phasen unterteilen:

Phase 1: Stiftungsgeschäft

Zur Entstehung einer Stiftung muss ein sogenanntes „Stiftungsgeschäft“ vorliegen.
Das Stiftungsgeschäft ist die Erklärung des Stifters, dass er das Stiftungsvermögen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks in die Stiftung einbringen will.

Phase 2: Satzung erarbeiten

Als nächstes muss der Stifter eine Stiftungssatzung erarbeiten. Die Satzung muss folgende Regelungen enthalten:

  • Name der Stiftung
  • Zweck der Stiftung
  • Sitz der Stiftung
  • Vermögen der Stiftung
  • Vorstand der Stiftung

Achtung: Bei der Ausarbeitung der Stiftungssatzung ist besondere Sorgfalt geboten.
Nach der Errichtung der Stiftung lässt sich diese nämlich nur noch schwer ändern.

Phase 3: Antragstellung bei der Aufsichtsbehörde

Die Stiftungssatzung und muss bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Anerkennung eingereicht werden.

  • Nach der Anerkennung ist die Stiftung rechtsfähig. Das heißt: sie kann dann wie jede andere natürliche oder juristische Person agieren und am Rechtsverkehr teilnehmen.

Braucht man für die Gründung ein Mindestkapital?

Die Gründung einer eigenen Stiftung lohnt sich meistens erst ab einem hohen Eigenkapital.
Ein Mindestkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Jedoch erkennt die Aufsichtsbehörde die Stiftung nur an, wenn die dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks gewährleistet ist.

  • Reicht das Vermögen nicht aus, besteht jedoch die Möglichkeit, eine bereits bestehende Stiftung im Wege einer Zustiftung zu unterstützen.