Bestattungskosten
Nach dem Tod des Erblassers muss der Erbe die Bestattungskosten tragen. Dazu gehören auch die Kosten des Trauerkaffees, jedoch nicht die Grabpflegekosten.
Nach dem Tod des Erblassers muss der Erbe die Bestattungskosten tragen. Dazu gehören auch die Kosten des Trauerkaffees, jedoch nicht die Grabpflegekosten.