Veröffentlicht am: 24.03.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Bestand des Unternehmens durch ein Unternehmer-Testament sichern

Wer eine erfolgreiche Nachfolge für sein Unternehmen anstrebt, sollte sie detailliert und im Voraus planen.

Unternehmertestament stützt vor allem die familieninterne Unternehmensnachfolge.

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Bestand des Unternehmens durch ein Unternehmer-Testament sichern

Wer eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge anstrebt, sollte die Nachfolge detailliert und im Voraus planen. Durch ein Unternehmertestament kann sichergestellt werden, dass die Unternehmensnachfolge keine negativen Auswirkungen auf das Unternehmen hat.
Mit einem guten Unternehmertestament können insbesondere

  • der Fortbestand des Unternehmens gesichert
  • Erbstreitigkeiten verhindert
  • Steuern vermieden

werden.

Was ist ein Unternehmertestament?

Ein Unternehmertestament ist grundsätzlich das gleiche wie ein gewöhnliches Testament. Durch das Unternehmertestament soll bestimmt werden, wer das Vermögen des Unternehmers nach dem Erbfall erhält. Der wesentliche Unterschied zwischen einem regulären Testament und einem Unternehmertestament ist, dass ein Unternehmer in seinem Testament sicherstellen muss, dass die Nachfolge seines Unternehmens geregelt ist.

Fünf Tipps für das Unternehmertestament

Form beachten
Das Unternehmertestament muss, genau so wie ein reguläres Testament, eigenhändig und handschriftlich verfasst und unterzeichnet werden.

Rechtzeitige Errichtung
Das Testament sollte rechtzeitig errichtet werden, sodass die Unternehmensnachfolge auch im Falle eines unerwarteten frühzeitigen Todes des Unternehmers gesichert ist.

Pflichtteilsansprüche bedenken
Der Unternehmer kann bereits zu Lebzeiten Pflichtteilsvereinbarungen oder Güterstandsvereinbarungen treffen. Diese bedürfen jedoch der Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners und einer notariellen Beurkundung.

Abstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag
Im Falle einer Kollision der Anordnungen des Testaments und dem Gesellschaftsvertrag, ist der Gesellschaftsvertrag vorrangig. Die testamentarische Einsetzung muss also unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages erfolgen.

Regelmäßige Überprüfung
Das Unternehmertestament muss regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die Lebensumstände des Unternehmers, muss das Testament angepasst werden. Dies ist insbesondere bei einer Eheschließung, Scheidung, Geburt eines Nachkommen oder bei einer Adoption der Fall.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist jedoch für die Nachfolgeplanung meistens ungeeignet und führt in der Praxis häufig zu Konflikten und kann den Bestand des Unternehmens bedrohen.

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