Erbfall

Erbfall ist das rechtliche Wort für den Tod einer natürlichen Person, des Erblassers. Durch den Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers auf den oder die Erben über.

Jetzt anrufen & beraten lassen

Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden