Veröffentlicht am: 12.03.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Die Vergütung von Stiftungsvorständen

Doch was bedeutet das? Die Vergütung ist grundsätzlich dann angemessen, wenn sie in einem ausgewogenen Verhältnis zu Ertrag, Größe und Risiko der Stiftung steht.

Wie werden Stiftungsvorstände vergütet?

Die Vergütung von Stiftungsvorständen muss „angemessen“ sein. Doch was bedeutet das? Die Vergütung ist grundsätzlich dann angemessen, wenn sie in einem ausgewogenen Verhältnis zu

  • den Stiftungserträgen,
  • der Größe der Stiftung,
  • zum Risiko der Stiftungsvorstände

steht.

Was passiert, wenn die Vergütung nicht angemessen ist?

Wenn die Vergütung der Stiftungsvorstände nicht angemessen ist, schaltet sich die Stiftungsaufsicht ein. Diese hinterfragt die Höhe der Vergütung und ergreift entsprechende Maßnahmen.

Höchststrafe: Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Bei einer unangemessenen Vergütung in einer gemeinnützigen Stiftung kann diese sogar eine Fehlverwendung der Stiftungsmittel darstellen. Das Finanzamt kann in solchen Fällen der Stiftung die Gemeinnützigkeit aberkennen. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit bringt oftmals hohe Steuernachzahlungen mit sich.

Zudem kann sie zu einer persönlichen Haftung des Stiftungsvorstands führen.

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