Veröffentlicht am: 12.01.2023 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Meistens ist es der Traum eines Unternehmers, dass seine Kinder irgendwann das Unternehmen fortführen. Aber nicht immer ist das auch der Traum des Sohnes oder der Tochter.
Unternehmer streben häufig eine familieninterne Unternehmensnachfolge an.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Zert. Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Unternehmensnachfolge – Wenn die Kinder nicht übernehmen wollen
Meistens ist es der Traum eines Unternehmers, dass seine Kinder irgendwann das Unternehmen fortführen. Aber nicht immer ist das auch der Traum des Sohnes oder der Tochter. Die Nachkommen sollten in solchen Fällen nicht zur Weiterführung des Betriebes gedrängt werden, denn meistens ist gerade dann das Unternehmen zum Scheitern verurteilt. Dem Unternehmer stehen jedoch viele andere Möglichkeiten zu, um die Unternehmensnachfolge außerhalb der Familie zu regeln.
1. Stiftungsgründung
Eine Möglichkeit besteht in der Gründung einer Stiftung. Das Unternehmen kann dadurch unabhängig von den Nachkommen erhalten bleiben, denn die Stiftung benötigt keinen Eigentümer oder Gesellschafter. Die Gründung einer Stiftung bringt viele steuerrechtliche Vorteile mit sich.
2. Management-Buy-In
Beim Management-Buy-In wird das Unternehmen an ein externes Management übereignet. Auch diese Möglichkeit der Unternehmensnachfolge hat Vorteile. Die neuen Führungskräfte bringen meist neue Ideen und Konzepte mit in das Unternehmen. Sie sorgen somit für Innovation und Fortschritt.
3. Management-Buy-Out
Bei der Möglichkeit des Management-Buy-Outs wird das Unternehmen an das Unternehmensmanagement oder an eine Person aus der Geschäftsführung übereignet. Ein großer Vorteil des Management-Buy-Outs ist, dass das Unternehmen in der bisherigen Form weitergeführt werden kann und die neue Geschäftsführung die Arbeitsweisen des Betriebs bereits kennt.
Vorteile einer familienexternen Unternehmensnachfolge
1. Vermeidung von Erbstreitigkeiten
Der Unternehmer kann den durch den Verkauf des Unternehmens erwirtschafteten Erlös oder die Erträge der Stiftung gleichmäßig zwischen seinen Nachkommen aufteilen und so Erbstreitigkeiten vermeiden.
2. Frischer Wind
Ein neuer Geschäftsinhaber bringt oftmals innovative Ideen und neue Impulse in das Unternehmen.
3. Unvoreingenommenheit
Die externen Nachfolger sind unabhängig von der Gesellschafterfamilie und können dazu beitragen, Diskussionen und Entscheidungen frei von familiären Emotionen zu führen.
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