Erbfolge
Die nächsten Verwandten des Erblassers sowie der Ehegatte (bzw. der Partner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG) sind Erben bei der gesetzlichen Erbfolge. Diese tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag etwas anderes bestimmen.
Die nächsten Verwandten des Erblassers sowie der Ehegatte (bzw. der Partner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG) sind Erben bei der gesetzlichen Erbfolge. Diese tritt ein, wenn kein Testament oder Erbvertrag etwas anderes bestimmen.