Europäisches Erbrecht
Die europäische Erbrechtsverordnung schafft für Erbberechtigte Lösungen und Probleme – und hat für Deutsche, deren Familie einen Auslandsbezug haben, einiges geändert.
Die europäische Erbrechtsverordnung schafft für Erbberechtigte Lösungen und Probleme – und hat für Deutsche, deren Familie einen Auslandsbezug haben, einiges geändert.
Seit dem 17.08.2015 gelten die gleichen Europäischen Erbrechtsregeln in der gesamten EU – bis auf Irland und Dänemark – und setzt deutsche Regelungen außer Kraft.
Die Verordnung gilt auch für Erben, die in ihrem Leben nie das Land verlassen haben und regelt Erbrechtliches für Erblasser mit internationalem Bezug.
Erben und Erblasser müssen sich bei europäischem Bezug über eine solche “Rechtswahl” Gedanken machen, um Streit, Stress, Kosten und Mühen zu vermeiden.
Der Erblasser kann zu diesem Zweck in seinem Testament festlegen, ob deutsches oder ein anderes nationales Recht gelten soll.
Dazu ist wichtig zu wissen:
Die Vorteile einer Rechtswahl im Testament können für den Erben sein:
Erbrecht ist Ländersache, und in jedem Land gelten unterschiedliche erbrechtliche Regeln. Unterschiedlich könnten sein die
Die Parteien müssen ihre Rechtsstreitigkeiten beim Gericht jenes Ortes / Landes vortragen, in dem der Erblasser zuletzt gelebt hat.
Ausnahme: Sie treffen eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung und wählen übereinstimmend ein anderes Gericht (z.B. ein deutsches).
Das europäische Nachlasszeugnis weist die Erbberechtigung eines Erben nach und gilt – anders als der deutsche Erbschein – in allen Ländern der EU.
Das Nachlasszeugnis kann der Erbe auch in Deutschland beantragen, wenn das örtliche Nachlassgericht zuständig ist.
Die europäische Erbrechtsverordnung hat das europäische Nachlasszeugnis 2015 eingeführt.