Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Unternehmensnachfolge im Mittelstand

Der anwaltliche Begleiter eines Unternehmers während der Übergabesituation muss auch Betriebswirt und Psychologe sein.
Der Unternehmer erwartet zu Recht die Würdigung seiner Lebensleistung durch den externen Berater und die Nachfolger.

Erbrechts-Fachanwälte beschleunigen Lösungen.

Unternehmensnachfolge: Rechtliches, Strategisches und Menschliches

Unternehmensübergabe und die “Pinguin-Strategie”

 

Der Tod eines Unternehmers trifft seine Mitarbeiter, Kollegen und vor allem seine Nachfolger oft unvorbereitet.

Wie kommt das eigentlich?
Wir gehen nach 12 Jahren Begleitung von Übergabesituationen – vor allem im Mittelstand – davon aus, dass viele Unternehmer ihren eigenen Tod verdrängen und daher nicht rechtzeitig ihre Nachfolge regeln.
Wir haben was dagegen und sprechen regelmäßig mit ihnen und ihren Nachfolgern zu allererst über die “Pinguin-Strategie”:

Was bewirkt die “Pinguin-Strategie” im Mittelstand?

John Kotter ist Professor an der Harvard Business School und forscht seit Jahrzehnten über die Dynamik erfolgreicher Veränderungen.
Diese erläutert er anhand einer Pinguinkolonie im Umgang mit ökologischen Herausforderungen in seinem Buch “Das Pinguin-Prinzip”.

Acht Stufen in der Nachfolge-Chronologie
Wir verstanden, dass Kotter’s “Acht Stufen im Umgang mit Veränderungen” exakt auf die Nachfolgeregelung in mittelständischen Unternehmen passte, und wir verschaffen unseren Mandanten durch diese Themen nachweislich Sicherheit in einer oft wackeligen Zeit.
Wir

1. sprechen mit allen Beteiligten über die Dringlichkeit des Themas. Das hat zuvor niemand getan.

2. stellen ein Leistungsteam zusammen, die so bald wie möglich eine Chronologie erstellen

3. entwickeln das Ziel und anschließend auch die Strategie der Übergabe

4. verschaffen allen im Betrieb denselben Kenntnisstand und sorgen allseits für Akzeptanz

5. schaffen Handlungsfreiräume für die Nachfolger durch den Erblasser

6. peilen kurzfristige Erfolge an – schon während der Einarbeitungszeit

7. sorgen für Kontinuität – und übernehmen z.B. effektive alte Strategien in die neue Zeit

8. verfestigen Veränderungen (z.B. Einrichtung von Online-Handel mit monatlichen Verkaufsberichten)

Der Weg in die Unternehmensnachfolge: Vorsorge und Schutz für den Ernstfall

Zeitpunkte von Krankheit, Unfall oder Tod sind selten vorhersehbar und können jederzeit plötzlich eintreten.
Um sich, sein eigenes Vermächtnis und auch die geliebten Hinterbliebenen zu schützen, muss der Unternehmer für den Ernstfall vorsorgen.
Wer zu spät beginnt, gefährdet sein eigenes Lebenswerk und bringt andere in Bedrängnis.
Die Vorteile der frühen Nachfolgeorganisation:

  • Schutz für das Unternehmen
  • Vermeidung eines belastenden Betriebsklimas
  • Rettung vor einer Schuldenfalle für die Hinterbliebenen

Die Zukunftsplanung: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Je früher, desto besser! Für einen vorausschauenden Unternehmer ist eine effektive und rechtzeitige Planung elementar.
Die Wahl des zukünftigen Nachfolgers sollte dabei gut überlegt sein.
Fachliche und soziale Kompetenzen – abseits emotionaler Gründe – sind Entscheidungsfaktoren, die das Unternehmen nachhaltig schützen.

Die Startlinie: Welche Möglichkeiten bestehen?

Der Unternehmer kann verschiedene Wege einschlagen. Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten sind dabei nur die Spitze des Eisberges. Lohnen wird sich nur eine langfristige und ausführliche Planung.
Wer sich dabei professionelle Hilfe zur Seite nimmt, kann z.B. die Erbschaftssteuer teilweise vermeiden.

Die Beratung: Wie kann der Anwalt helfen?

Der Fachanwalt für Erbrecht übernimmt eine beratende und führende Position, etwa wie ein Projektleiter. Er hat alle notwendigen Themen im Blick, kennt deren Reihenfolge und weiß um die großen “emotionalen Durststrecken”, die in einem solchen Projekt für Schwierigkeiten, Zweifel und Ungewissheit (auch bei den Mitarbeitern) sorgen können.
Sobald die Beratung beginnt, klärt der Anwalt über viele Aspekte auf und arbeitet nah mit dem Unternehmer zusammen.
Der Ablauf orientiert sich dabei an diesen vier großen Säulen.

  • 1. Säule: Ausgangslage analysieren
  • 2. Säule: Schwächen herausarbeiten
  • 3. Säule: Stärken erkennen
  • 4. Säule: Beratung beginnen

Tipp: Wir sind gern bereit für eine Kontrolle der Unternehmensnachfolge durch Zweitmeinung. Falls Ihre Vorsorgeplanung bislang nicht von einem Fachanwalt für Erbrecht durchgeführt wurde, könnten rechtliche Aspekte übersehen worden sein.

Weiterlesen in Checkliste Nachfolgeplanung

Nachfolge-Themen, über die der Anwalt berät:

Zuhören. Know-How-Transfer. Beraten auf Anfrage.
Der anwaltliche Begleiter eines Unternehmers während der Übergabesituation muss auch Betriebswirt und Psychologe sein. Der Unternehmer erwartet zu Recht die Würdigung seiner Lebensleistung durch den externen Berater.
Und stets fürchtet er das Scheitern des neuen Unternehmenslenkers ebenso wie seine eigene Beschäftigungslosigkeit nach der Übergabe.
Der Anwalt hilft insbesondere bei der

  • Auflistung von Wünschen und Zielen
  • Ermittlung der rechtlichen und tatsächlichen Familienverhältnisse
  • Ermittlung von Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch
  • Ermittlung von Erbquoten und Teilungsanordnungen
  • Aufklärung über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Auswertung von Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag
  • Entwicklung von Steuersparmodellen
  • Durchsicht bereits vorhandener Testamente oder Erbverträge
  • Umsetzung der Nachfolgeplanung
  • Organisierung eines Notfallmanagers
  • Einrichtung einer Testamentsvollstreckung
  • Errichtung eines Erbvertrages
  • Etablierung eines wechselseitigen Vorkaufrechts
  • Verhandlung von Abfindung und Reduktion des Pflichtteils
  • Verhinderung von Zerteilung, Aufspaltung und Insolvenz
  • Finalisierung des Konzepts Good-to-Know: Worauf ist zu achten?

I. Die Erbschaftssteuer: Mit Köpfchen Geld sparen

Die Erbschaftsteuer fällt immer bei einer Schenkung, einer Erbschaft oder einer zweckgebundenen Zuwendung an. Für den Erben/Beschenkten heißt es dann: Zahlen!
In welchem Umfang die Erbschaftssteuer im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge reduziert werden kann, hängt stark vom Einzelfall ab.
Die Steuerlast kann aber durch unterschiedliche Mittel und einer guten Strategie verringert werden.
Zu(ver-)lässige Mittel sind:

  • Ausschöpfung von Freibeträgen
  • Indirektes Erben
  • Lebzeitige Schenkungen

Weiterlesen über Erbschaftssteuer

II. Der Pflichtteilsverzicht: Der frühe Vogel schützt sein Unternehmen

Neben dem erwählten Unternehmensnachfolger existieren meistens noch andere nahe Angehörige. Diese Angehörigen, z.B. Geschwister, sind pflichtteilsberechtigt, d.h. sie haben Ansprüche auf Auskunft, Wertermittlung und Zahlung eines Pflichtteils.
Besonders durch die Zahlung eines Pflichtteils kann das Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten.
Um das zu verhindern und das Unternehmen zu schützen, verhandeln verausschauende Unternehmer sehr rechtzeitig mit Pflichteilsberechtigten über eine Abfindung.

  • Tipp: Pflichtteilsverzichtsvereinbarung beurkundet in einem Erbvertrag festhalten!

Weiterlesen über Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht

III. Die Vorsorgevollmacht des Unternehmers: Im Ernstfall abgesichert

In guten Tagen für schlechte Tage vorsorgen: Eine sehr kluge Idee: Wer zu Lebzeiten vorsorgt, bleibt im Vorteil – auch gegenüber Wettbewerbern.
Der Unternehmer selbst wählt eine Vertrauensperson, die seine Interessen bei später eintretender Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit vertritt.

  • Tipp: Eine solche Vorsorgevollmacht verhindert, dass das Gericht einen fremden gesetzlicher Betreuer bestellt.

Weiterlesen über die Vorsorgevollmacht des Unternehmers

IV. Das Betriebs- und Privatvermögen: Wer trennt ist klug

Kluge Unternehmer trennen das Betriebsvermögen streng von ihrem Privatvermögen ab und sorgen dadurch für einen friedlichen und zukunftsorientieren Ablauf ohne Konflikte.
Dabei beantworten sie mit ihrem Nachfolger zusammen folgende Fragen:

  • Wer bekommt Anteile des Unternehmens?
  • Wie werden die Anteile übertragen?
  • Wie viele Anteile werden übertragen?
  • Welchen finanziellen Ausgleich erhalten die anderen Erben? Wann?

V. Der Erbvertrag: Steuerliche Vorteile und Autonomie sichern

Das Ehegattentestament, auch „Berliner Testament“ genannt, bietet für den Unternehmer keine Vorteile. Der Erbvertrag hingegen eröffnet ihm Bereich der Erbschaftssteuer und der unternehmerischen Autonomie große Chancen.

Weiterlesen über den Erbvertrag

VI. Der Testamentsvollstrecker: Die Stütze für den Betrieb

Der Testamentsvollstrecker unterstützt die Hinterbliebenen, wenn der Erbfall vor der Entscheidung über die Nachfolge eintritt.
Bei der Auswahl spielen sowohl menschliche Faktoren als auch betriebswirtschaftliches und steuerrechtliches Know-How eine wichtige Rolle.

Weiterlesen über den Testamentsvollstrecker

VII. Der Generationswechsel: Keine Angst vor Veränderungen

Die Unternehmensübergabe bereits zu Lebzeiten durchzuführen birgt für den Nachfolger und alle Beteiligte massive Vorteile. Der Nachfolger kann von dem bisherigen Unternehmensleiter in seiner Anfangszeit unterstützt und beraten werden.
Diese Vorgehensweise ermöglicht einen reibungslosen Übergang.

VIII. Der Notfallmanager: Struktur im Chaos – Hilfe in der Not

Wenn der Ernstfall eintritt, müssen alle Akteure ihre Aufgaben kennen. Der Betrieb und Geschäftsbeziehungen dürfen nicht mit dem Wohlergehen einer einzelnen Person stehen oder fallen!
Aufgaben, die geregelt sein müssen:

  • Bezahlung von Lieferanten
  • Bezahlung von Mitarbeitern
  • Bedienung von Kunden
  • Einhaltung von Verträgen
  • Verwahrung von Passwörtern
  • Verwahrung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Der Notfallmanager
Zur Sicherung dieser Vorgänge ist es ratsam, im Vorfeld einen Notfallmanager auszuwählen. Der Notfallmanager muss in Kenntnis aller wesentlichen Informationen sein. Statt eines Notfallmanagers, besteht auch die Möglichkeit, einen oder mehrer ausgewählte Mitarbeiter miteinzubeziehen.
Dabei ist z.B. eine schriftliche Handlungs- und Kontovollmacht gegenüber einem Mitarbeiter eine Alternative.

Der erste Schritt in Richtung Zukunftssicherung:
Vor dem ersten Treffen kann sich der Unternehmer anhand einer Checkliste bereits Gedanken machen, an welchen Punkten persönlicher Bedarf für Rechtsberatung besteht.