Veröffentlicht am: 23.02.2022 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Ausnahmsweise kann auch eine Kopie des Testaments eröffnet werden, wenn dies der einzige Weg ist, die gewollte Erbfolge zu ermitteln.
Eröffnung der Kopie eines Testaments möglich?
Vor Gericht wird grundsätzlich das originale Testament eröffnet.Ausnahmsweise kann das Gericht aber auch eine Kopie eröffnen. OLG München – Beschluss vom 07.04.2021 – 31 Wx 108/21
Wann darf das Gericht auch eine Kopie eröffnen?
Ein Nachlassgericht darf grundsätzlich nur ein originales Testament eröffnen. Das OLG München hat jedoch nun entschieden, dass ausnahmsweise auch eine Kopie des Testaments eröffnet werden kann, wenn dies der einzige Weg ist, die gewollte Erbfolge zu ermitteln.
Darf ein gemeinsames Testament gegen den Willen eines Ehegatten eröffnet werden?
Das OLG München wies in derselben Entscheidung darauf hin, dass ein gemeinschaftliches Testament auch gegen den Willen des überlebenden Ehegatten eröffnet werden darf. Nach § 348 Abs. 2 FamFG muss das Nachlassgericht alle Beteiligten von dem Inhalt des Testaments in Kenntnis setzen.
Die Kinder des Ehepaares sind solche Beteiligte und haben ein Recht zu erfahren, was in dem Testament angeordnet ist.
Der Fall
Im vorliegenden Fall hat sich das OLG München mit der Testamentseröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments eines Ehepaares auseinandergesetzt. Die Ehegatten hatten sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt. Die Ehegatten haben zwei gültige Nachträge zum Testament verfasst. Einer der Nachträge lag nur in Kopie vor. Nach dem Tod des Ehemannes wollte das Nachlassgericht Augsburg das Testament eröffnen.
Die überlebende Ehefrau war hiermit jedoch nicht einverstanden. Sie war vielmehr der Ansicht, dass die Kinder noch nicht von dem Testament berührt seien und das Geheimhaltungsinteresse der Ehegatten überwiege.
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