Veröffentlicht am: 28.09.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Ein Erblasser hat verschiedene Möglichkeiten, durch letztwillige Verfügungen er über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen zu nehmen. Die am häufigsten gewählte Art der letztwilligen Verfügung ist das Testament. In einem solchen können nicht nur Erben eingesetzt werden, sondern auch Vermächtnisse angeordnet werden. Eine Art des Vermächtnisses ist das sog. Zweckvermächtnis.
Was ist ein Zweckvermächtnis?
Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser dem Begünstigten einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag von Todes wegen zukommen lassen. Bei einem Zweckvermächtnis soll der Gegenstand oder der Geldbetrag zu einem bestimmten Zweck zugeführt werden. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Vermächtnis, bei dem der Begünstigte frei über den erhaltenen Vermögenswert verfügen kann, ist der Begünstigte eines Zweckvermächtnisses rechtlich verpflichtet, das Vermächtnis nur für den vom Erblasser bestimmten Zweck zu verwenden.
Beispiel für ein Zweckvermächtnis
Im Testament kann angeordnet werden, dass die Tochter des Erblassers 1.000 € erhalten soll, um von dem Geld an einer Sprachreise in Schottland teilzunehmen. Der beschwerte Erbe muss den genannten Betrag bereitstellen.
Was passiert, wenn der Zweck des Vermächtnisses nicht erfüllt werden kann?
In seltenen Fällen kann es sein, dass der festgelegte Zweck eines Vermächtnisses nicht erfüllt werden kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Beispielsweise:
- gesetzliche Vorschriften,
- Weigerung des Vermächtnisnehmers oder
- unvorhergesehene Umstände.
In solchen Fällen kann es passieren, dass das Vermächtnis verfällt. In manchen Fällen kann auch eine Anpassung des Zweckes in Betracht gezogen werden, sofern dies dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht.
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