Kosten im Erbrecht
Wir informieren hier über unser Anwaltshonorar.
Hinweis: Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat oder eine seriöse erste Kostenschätzung abgeben.
Erbrechts-Fachanwälte beschleunigen Lösungen.
Wir informieren hier über unser Anwaltshonorar.
Hinweis: Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat oder eine seriöse erste Kostenschätzung abgeben.
Erbrechts-Fachanwälte beschleunigen Lösungen.
In unserer Kanzlei gilt der Grundsatz: Je höher unser Aufwand, desto mehr zahlt der Mandant.
Nach dem RVG rechnen wir ab, solange unser Arbeitsaufwand exakt berechenbar ist.
Alle Anwälte berechnen nach dem RVG gleich viel – und das empfinden viele Mandanten als “gerecht”.
Was ist eine Mischkalkulation?
Manche Mandate rechnen wir nach einer Mischkalkulation ab: Feststehender Aufwand nach RVG oder Festpreis (Punkt 4) und nicht kalkulierbarer Aufwand in demselben Mandat nach Stundensatz (Punkt 2).
In allen Fällen, in denen unser Arbeitsaufwand nicht seriös abschätzbar ist, berechnen wir in der Regel einen Stundensatz in Höhe von beginnend 330 Euro zzgl. der gesetzlichen USt.
Beispiele: Unternehmensnachfolge, Beratung über Pflichtteilsbeschränkung und Abfindung, Verhandlung innerhalb der Erbengemeinschaft, Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, Korrespondenz mit Nachlassgerichten etc.
Rechtlich komplexe Fallgestaltungen
Bei rechtlich besonders komplexen Fallgestaltungen beträgt der Stundensatz bis zu 350 Euro zzgl. der gesetzlichen USt.
Beispiele: bei internationaler Beteiligung, jahrelangem Familienstreit, vergeblichen Versuchen von Mediatoren etc.
Gern bieten wir unseren Mandanten Pauschalen an.
Das ist möglich, sobald alle Unterlagen vorliegen und wir einen Überblick erhalten haben über unseren Arbeitsaufwand. Bis dahin gelten unsere Stundensätze.
Einige unserer seit Jahren wiederkehrenden rechtlichen Tätigkeiten laufen immer gleich ab und sind – jedenfalls in der Basisausführung – standardisierbar.
Wir haben sie zu vier “Rechtsprodukten” entwickelt:
Festpreis | Leistung | Nicht im Preis enthalten | Vorbereitung |
---|---|---|---|
299 Euro inkl. USt. | Prüfung Testament
Der Fachanwalt für Erbrecht kontrolliert, ob Ihr Testament wirksam ist und ob Ihr wirklicher Wille im Testament enthalten ist – und umgesetzt werden kann. |
Neues Testament, Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte | Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt. Ein Erstgespräch bis zu 30 Minuten ist im Preis inkludiert. |
1.499 Euro inkl. USt | Einzeltestament erstellen
Der Fachanwalt für Erbrecht erstellt Ihr Testament nach Ihren Wünschen, damit Sie sich sicher sein können, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Das Testament hat max. 5.000 Zeichen (circa 2 DIN-A4-Seiten). |
Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte | Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt. |
2.380 Euro inkl. USt. | Behindertentestament erstellen
Sie haben behinderte oder sogenannte “Problemerben” (z.B. Spiel-, Alkoholsucht) und noch keine Vorsorge getroffen? |
Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte |
Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt. |
4.760 Euro inkl. USt. | Unternehmertestament erstellen
Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Nachfolge regeln? |
Testament und Erbvertrag prüfen, Lebzeitige Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, Umstrukturierung und Umwandlung, Prüfung und Änderung des Gesellschaftsvertrags, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte |
Eckdaten und Änderungswünsche werden per Mail ausgetauscht und telefonisch (oder Videokonferenz) besprochen. Gern können Sie auch in die Kanzlei kommen. |
Eine Erstberatung leitet ein Mandat ein: Ziele und Strategien werden festgelegt; der Anwalt sichtet die Basis-Unterlagen und kann manchmal schon die Bedingungen für eine erste Prognose rechtlicher Chancen nennen. Die Erstberatung bleibt jedoch eine pauschale und überschlägige Einstiegsberatung.
Die Kosten für dieses Erstgespräch übersteigen 190 EURO zzgl. USt. nicht – und werden von der späteren Schlussrechnung abgezogen.
Eine kurze Rechtsantwort am Telefon gibt es außerhalb eines Mandates nicht.
Eine kurze, telefonische Rechtsantwort innerhalb eines Mandates kann – nur für Mandanten – kostenfrei sein, wenn sie z.B. der Klärung einer rechtlichen Verständnisfrage dient.
Alle sonstigen rechtlichen und taktischen Antworten werden nach Stundensatz (s. Punkt 2) in Rechnung gestellt, falls nicht nach RVG abgerechnet wird.
Erfolgshonorar bedeutet: Der Mandant zahlt das volle Anwaltshonorar nur, wenn der Erfolg eingetreten ist.
Seit dem 1. Oktober 2021 ist dieser Abrechnungsmodus gesetzlich neu definiert: Der Gesetzgeber möchte dadurch – ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – sicherstellen, dass der Mandant nicht wegen finanzieller Bedenken “an der Rechtsverfolgung gehindert wird.”
Bei allen neuen Mandanten berechnen wir einen Vorschuss in Höhe von etwa 20 % der geschätzten Schlussrechnung. Sobald der Vorschuss bei uns eingegangen ist, starten wir mit der Arbeit an dem neuen Mandat.
Der Vorschuss wird bei der Schlussrechnung abgezogen.