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Kosten im Erbrecht

Wir informieren hier über unser Anwaltshonorar.
Hinweis: Wir schauen immer in Ihre Unterlagen, bevor wir einen Rechtsrat oder eine seriöse erste Kostenschätzung abgeben.

Erbrechts-Fachanwälte beschleunigen Lösungen.

Acht Informationen über unser Anwaltshonorar

In unserer Kanzlei gilt der Grundsatz: Je höher unser Aufwand, desto mehr zahlt der Mandant.

1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nach dem RVG rechnen wir ab, solange unser Arbeitsaufwand exakt berechenbar ist.
Alle Anwälte berechnen nach dem RVG gleich viel – und das empfinden viele Mandanten als “gerecht”.

Was ist eine Mischkalkulation?
Manche Mandate rechnen wir nach einer Mischkalkulation ab: Feststehender Aufwand nach RVG oder Festpreis (Punkt 4) und nicht kalkulierbarer Aufwand in demselben Mandat nach Stundensatz (Punkt 2).

  • Beispiel: Testament erstellen ohne ausländische und Unternehmensbeteiligung gelingt i. d. R. nach einem Festpreis (Punkt 4). Wenn die Beratung über Streitvermeidung in der Erbengemeinschaft hinzu kommt, berechnen wir für das neue Thema den Stundensatz.
  • Interessant: In zeitlich und inhaltlich begrenzbaren Fällen können wir manchmal im Erstgespräch schon eine seriöse Schätzung über die Schluss-Summe abgeben.

2. Stundensatz

In allen Fällen, in denen unser Arbeitsaufwand nicht seriös abschätzbar ist, berechnen wir in der Regel einen Stundensatz in Höhe von beginnend 330 Euro zzgl. der gesetzlichen USt.
Beispiele: Unternehmensnachfolge, Beratung über Pflichtteilsbeschränkung und Abfindung, Verhandlung innerhalb der Erbengemeinschaft, Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, Korrespondenz mit Nachlassgerichten etc.

Rechtlich komplexe Fallgestaltungen
Bei rechtlich besonders komplexen Fallgestaltungen beträgt der Stundensatz bis zu 350 Euro zzgl. der gesetzlichen USt.
Beispiele: bei internationaler Beteiligung, jahrelangem Familienstreit, vergeblichen Versuchen von Mediatoren etc.

  • Interessant 1: Unsere Mandanten wissen, dass sie die Schluss-Summe beim Stundensatz selbst mitbestimmen können: Je mehr und je besser sie zuarbeiten, desto geringer wird das Honorar.
  • Interessant 2: Gesetzliche Gebühren durch Stundensätze zu unterschreiten, ist übrigens im gerichtlichen Bereich verboten.

3. Pauschalen

Gern bieten wir unseren Mandanten Pauschalen an.
Das ist möglich, sobald alle Unterlagen vorliegen und wir einen Überblick erhalten haben über unseren Arbeitsaufwand. Bis dahin gelten unsere Stundensätze.

  • Interessant: In einigen Fällen konnten wir trotz anfangs seriöser Schätzung die Schluss-Summe unserer Rechnung reduzieren.
    Nach oben korrigierten wir unsere Rechnungen bislang nur bei externen Ereignissen, mit denen keiner rechnen konnte (etwa: Änderung von Gesetzen).

4. Festpreise

Einige unserer seit Jahren wiederkehrenden rechtlichen Tätigkeiten laufen immer gleich ab und sind – jedenfalls in der Basisausführung – standardisierbar.
Wir haben sie zu vier “Rechtsprodukten” entwickelt:

Festpreis Leistung Nicht im Preis enthalten Vorbereitung
299 Euro inkl. USt. Prüfung Testament

Der Fachanwalt für Erbrecht kontrolliert, ob Ihr Testament wirksam ist und ob Ihr wirklicher Wille im Testament enthalten ist – und umgesetzt werden kann.
Ihr Testament hat max. 5.000 Zeichen (circa 2 DIN-A4-Seiten).

Neues Testament, Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt.
Ein Erstgespräch bis zu 30 Minuten ist im Preis inkludiert.
1.499 Euro inkl. USt Einzeltestament erstellen

Der Fachanwalt für Erbrecht erstellt Ihr Testament nach Ihren Wünschen, damit Sie sich sicher sein können, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Das Testament hat max. 5.000 Zeichen (circa 2 DIN-A4-Seiten).

Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt.
2.380 Euro inkl. USt. Behindertentestament erstellen

Sie haben behinderte oder sogenannte “Problemerben” (z.B. Spiel-, Alkoholsucht) und noch keine Vorsorge getroffen?
Wir schützen Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Staates – und vermeiden staatliche Bestimmung über den Erbteil.
Wir sorgen für Ihre Vorteile und Vorteile des Erben.

Unternehmen /-santeile, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüchen Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte

Infos vorab per E-Mail, Fax oder telefonisch übermitteln, die Beratung findet danach innerhalb von 3 Werktagen telefonisch, per Videokonferenz oder in der Kanzlei statt.
4.760 Euro inkl. USt. Unternehmertestament erstellen

Sie sind Unternehmer und möchten Ihre Nachfolge regeln?
Sie haben kein Testament und keinen Erbvertrag oder wissen nicht, ob Ihre Regelungen Ihr Ziel erfüllen?

Testament und Erbvertrag prüfen, Lebzeitige Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen, Umstrukturierung und Umwandlung, Prüfung und Änderung des Gesellschaftsvertrags, ausländische Beteiligung, steuerliche Optimierungsprüfung, Prüfung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, Prüfung der Änderung der Familienverhältnisse mit Auswirkungen auf die Erb- und Pflichtteilsrechte

Eckdaten und Änderungswünsche werden per Mail ausgetauscht und telefonisch (oder Videokonferenz) besprochen.
Gern können Sie auch in die Kanzlei kommen.

5. Erstberatung

Eine Erstberatung leitet ein Mandat ein: Ziele und Strategien werden festgelegt; der Anwalt sichtet die Basis-Unterlagen und kann manchmal schon die Bedingungen für eine erste Prognose rechtlicher Chancen nennen. Die Erstberatung bleibt jedoch eine pauschale und überschlägige Einstiegsberatung.
Die Kosten für dieses Erstgespräch übersteigen 190 EURO zzgl. USt. nicht – und werden von der späteren Schlussrechnung abgezogen.

  • Wenn das Erstgespräch ausreicht
    In seltenen Fällen reicht den Mandanten ein solches Einführungsgespräch, und sie überweisen lediglich 225 Euro.
  • Erstgespräch ohne Kosten
    Jeder Rechtsrat ist kostenpflichtig. Wenn in einem Erstgespräch kein Rechtsrat gewünscht bzw. erteilt wird, dient das Gespräch allein der Mandatsanbahnung – und ist für Interessenten kostenlos.

6. Was kostet eine kurze Antwort am Telefon?

Eine kurze Rechtsantwort am Telefon gibt es außerhalb eines Mandates nicht.
Eine kurze, telefonische Rechtsantwort innerhalb eines Mandates kann – nur für Mandanten – kostenfrei sein, wenn sie z.B. der Klärung einer rechtlichen Verständnisfrage dient.
Alle sonstigen rechtlichen und taktischen Antworten werden nach Stundensatz (s. Punkt 2) in Rechnung gestellt, falls nicht nach RVG abgerechnet wird.

  • Alle organisatorischen Fragen werden telefonisch von unseren Assistentinnen beantwortet und sind außerhalb und innerhalb von Mandaten kostenfrei.

7. Erfolgshonorar

Erfolgshonorar bedeutet: Der Mandant zahlt das volle Anwaltshonorar nur, wenn der Erfolg eingetreten ist.
Seit dem 1. Oktober 2021 ist dieser Abrechnungsmodus gesetzlich neu definiert: Der Gesetzgeber möchte dadurch – ohne Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – sicherstellen, dass der Mandant nicht wegen finanzieller Bedenken “an der Rechtsverfolgung gehindert wird.”

  • Wir vereinbaren ein Erfolgshonorar in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn unserer Ansicht nach ein Erfolg realistisch ist, wenn der Mandant dies wünscht und ohne Erfolgshonorar seine Rechtsverfolgung einstellt, und wenn eine Grundgebühr auch im Fall des Misserfolgs an uns gerichtet wird.

8. Vorschuss

Bei allen neuen Mandanten berechnen wir einen Vorschuss in Höhe von etwa 20 % der geschätzten Schlussrechnung. Sobald der Vorschuss bei uns eingegangen ist, starten wir mit der Arbeit an dem neuen Mandat.
Der Vorschuss wird bei der Schlussrechnung abgezogen.