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Erbrecht

3,1 Billionen Euro werden – sagt das Deutsche Institut für Altersvorsorge – im Zehnjahreszeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland vererbt, davon 2,1 Billionen Euro generationenübergreifend (Rest: Ehepaare unter sich).

Erbrechtliche Basisinformationen von A-Z verhindern, dass dabei etwas schief geht.

Übersicht Erbrecht (Finden Sie hier Ihr Stichwort):

Der Tod und seine Rechtsfolgen

Der Tod steht am Ende allen Lebens – und gehört zum Leben dazu. Obwohl das jeder weiß, kommen seine Folgen doch häufig überraschend und keiner weiß:
Gibt es Testamente? Was ist mit der Firma? Wer war nochmal sein Anwalt? Wer informiert die Kontaktabbruchstochter mit welcher Botschaft? Wie können wir uns jemals einigen? Wer kriegt das Haus? Hat jemand Zugang zum Geschäftskonto?

Sichern Sie sich ab durch unsere Mini-Informationen von A – Z:

Abfindung

Sobald ein Unternehmen (Sonderregeln für landwirtschaftliche Betriebe, s. Höferecht) im Nachlass ist, neigt der vorausschauende Erblasser zu Abfindung pflichtteilsberechtigter Abkömmlinge.
Im Augenblick der Übergabe können sowohl Pflichtteilsanspruch als auch Pflichtteilsergänzungsanspruch vom enterbten Abkömmling die Liquidität des Unternehmens gefährden.
Ein Abfindungsvertrag oder ein Erbvertrag sichern die Abfindung rechtlich ab.

Adoption

Da die Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen während eines Erbverfahrens sowohl die Erbschaftssteuer als auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch reduzieren helfen kann, finden sich weitere Details dazu hier:

Änderung eines Testaments

Wer in seinem Testament etwas durchstreicht oder überschreibt, macht es oft ungültig.
Sogar wenn die handschriftliche Unterschrift neben der Textänderung fehlt oder unleserlich wird, ist das Testament im Ganzen (!) ungültig.
Ein neues, korrigiertes Testament mit Datum ist dringend angeraten.

Anfechtung eines Testaments

Durch die erfolgreiche Testamentsanfechtung verliert normalerweise das gesamte Testament seine Gültigkeit.
Enthält das Testament jedoch mehrere Verfügungen, z. B. neben der Erbeinsetzung ein Vermächtnis oder eine sog. Auflage, sind nur diejenigen Verfügungen nichtig, die wirksam angefochten wurden. Das Testament bleibt dann zum Teil wirksam.

Berliner Testament

Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Der Ehepartner wird also Alleinerbe.
Dieses Testament ist nach dem Ableben des Ehegatten nicht mehr änderbar.
Das Berliner Testament ist ungeeignet für Unternehmer.

Digitaler Nachlass

Rechtzeitig ordnen, Passwörter in einem Dokument sichern – und ins Testament aufnehmen: E-Mail-Accounts, Profile in sozialen Medien (Facebook, Twitter), Datenspeicher (z.B. Cloud), Verträge mit Internet-Anbietern, die Webseite(n) des Verstorbenen, Newsletterabos und Online-Banking-Accounts.

Erbauseinandersetzung

Immer, wenn mehr als eine Person erbt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – mit dem Ziel, sich selbst nach der Verteilung des Erbes (“Erbauseinandersetzung”) wieder aufzulösen.
Der Weg dorthin gilt auch dem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht als das Schwierigste und Problematischste im Erbrecht.
Immer die gleichen Fragen sind hilfreich.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist eine zufällig zusammengewürfelte Gemeinschaft von Interessensvertretern, die alle derselben Familie angehören und alle etwas Unterschiedliches wollen.
Alle Entscheidungen in der Erbengemeinschaft müssen einstimmig getroffen werden.
Streitigkeiten sind in Sicht.

Erbfolge, gesetzliche

Bei der gesetzlichen Erbfolge ebnet der Gesetzgeber einen strukturierten Weg zur Verteilung des Erbes. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn der Erblasser weder ein Testament noch andere letztwillige Verfügungen über seinen Nachlass getroffen hat.
Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine festgelegte Erbreihenfolge vor.

Erbquote

Jeder Miterbe erhält nach der Erbquote einen bestimmten Anteil am Nachlass. Die Erbquote ergibt sich aus dem Testament des Erblassers, aus einem Erbvertrag oder aus der gesetzlichen Erbfolge.

Erbscheinverfahren

Nachlassgerichte stellen einen Erbschein aus, um das Erbrecht eines Erben zu bestätigen. Das ist für alle Fälle wichtig, in denen der Erblasser keine Regelungen getroffen hat.
Der Erbschein kann wieder eingezogen werden, wenn ein Testament aufgefunden wird.

Erbschaftssteuer

Deren Höhe ist im Erbschaftssteuergesetz festgelegt. Das Erbschaftssteuergesetz sieht für bestimmte Personengruppen, je nach Verwandtschaftsverhältnissen und Umfang des Nachlasses, Befreiungen vor.
Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Sie, z.B. auch über Schenkungssteuer oder Vorempfang.

Erbstreit

Streit um das Erbe ist die Folge ungenügender Kommunikation aller Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers.
Konflikte in der Erbengemeinschaft machen den Tod eines Erblassers oft genug zusätzlich zu einer rechtlichen und psychologischen Herausforderung:
Was der Erblasser wollte, führt bei den Erben zu Streit. Was er nicht wollte auch.

Erbstreit vor Gericht
Wenn Miterben ihren Streit über die Erbauseinandersetzung nicht allein in den Griff kriegen und auch kein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, kann der Gang zum Gericht als letzte Chance zur Durchsetzung eigener Interessen dienen, z.B. durch eine Erbauseinandersetzungsklage.
Vorsicht: Ein Familienstreit vor Gericht ist ein risikoreiches, peinliches und kostenintensives Unterfangen.

Erbteil, Erbanteil

Ein Erbteil ist ein Teil eines Erbes.
Immer, wenn ein Erbe wegfällt, wird sein Erbanteil weiteren Erben zugesprochen, deren Erbanteil dadurch steigt. Das nennt man in der Juristensprache Anwachsung.
Anwachsung ist juristisch begründet und kann in unterschiedlichen Rechtsbereichen aus den verschiedensten Gründen vorkommen.

  • Der Erbteil fällt beispielsweise beim Tod eines Erben einem anderen Miterben zu.

Erbunwürdigkeit

Bei schwerwiegenden Verfehlungen des Erben wird dieser von der Erbfolge ausgeschlossen.
Die einzelnen Gründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt:

  • Tötung oder versuchte Tötung des Erblassers
  • Verhinderung der Errichtung der letztwilligen Verfügung
  • Beeinflussung der Errichtung der letztwilligen Verfügung durch arglistige Täuschung oder Drohung
  • Fälschung oder Verfälschung einer letztwilligen Verfügung

Erbverfahren

Emotionen der Parteien und prozessrechtliche Besonderheiten machen Erbstreitigkeiten komplex und unterscheiden sie – auch strukturell – von anderen zivilrechtlichen Verfahren.
Das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht ist meistens die schnellere und kostengünstigere Möglichkeit, um an eine Feststellung der Erbenstellung zu gelangen. Zwei Rechtsgrundsätze kennzeichnen die Verfahren:

  • Amtsermittlungsgrundsatz: Vor dem Nachlassgericht erforscht das Gericht alle relevanten Tatsachen von Amts wegen selbst.
  • Beibringungsgrundsatz: Bei der Erbenfeststellungsklage vor dem Prozessgericht müssen die Parteien rechtzeitig alle relevanten Tatsachen selbst vorbringen, auch die Beweise hinsichtlich der streitigen Tatsachen.
  • Weiterlesen über Erbverfahren

Erbvertrag

Der Erblasser schließt zu Lebzeiten mit seinem und Erben einen Vertrag, durch den er sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch ein Testament ausschließt oder beendet.
Der Ervertrag ist das Mittel der Wahl, wenn ein Unternehmen im Nachlass ist.
Pflichteilsverzicht und Abfindungen können vereinbart, eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers und eine Patientenverfügung angegliedert werden.
Rechtliche und rechtzeitige Prophylaxe gelingt durch einen Abfindungsvertrag.

Erbverzicht

Ein Erbverzicht ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten eines Erblassers zwischen ihm und einem seiner Erben geschlossen wird.
Ein Erbverzichtsvertrag wird notariell beurkundet.

Gesetzliche Erbfolge

Wenn ein Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch ein. Sie behandelt alle Erben gleichrangig und in einer fest verankerten Reihenfolge.
Der Erblasser hat ohne Testament keinen Einfluss darauf, was mit seinem Vermögen passiert.
Angehörige bekommen je nach Verwandtschaftsgrad einen unterschiedlich hohen Erbanteil: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, desto höher bedacht werden die Erben

    • erster Ordnung: direkte Abkömmlinge wie Kinder, Enkel, Urenkel
    • zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
    • dritter Ordnung: Großeltern, Onkel, Tanten, Vetter, Cousinen

Unternehmer und Besitzer größerer Vermögen vermeiden die gesetzliche Erbfolge.

Höferecht / Höfeordnung

Das landwirtschaftliche Erbrecht kennt zahlreiche Sonderregelungen außerhalb des BGB.
Wo das Höferecht nicht gilt, gilt das Landguterbrecht.

Internationales Erbrecht

Internationale erbrechtliche Bestimmungen können für Beteiligte zu einem Fiasko werden.
Vererber mit Wohnsitz oder Vermögen im Ausland müssen besonders vorbereitet sein.
Chaos, Nachlassentwertung und Behördenwahnsinn vermeiden durch rechtzeitige Vorsorge.

Miterben

Alle Personen innerhalb einer Erbengemeinschaft heißen Miterben.
Ihr wichtigste Aufgabe ist die einstimmige Einigung über die Auseinandersetzung des Erbes.
Einer von ihnen kann als Verwalter des Nachlasses berufen werden; er ist dann auskunftsverpflichtig gegenüber den anderen Miterben.

Nachfolgeregelung

Kein Unternehmen kann weiter bestehen, wenn zeitgleich drei Geschwister im Augenblick der Unternehmensübergabe ihren Pflichtteilanspruch durchsetzen wollen; liquide Mittel reichen dazu so gut wie nie aus.
Erbverzicht und Abfindung sind allseits begrüßte Alternativen zur „Zerschlagung von Familienunternehmen“ durch Pflichtteilsanspruch.

Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche

Enterbte Kinder, Enkel, Urenkel sowie Eltern, Ehegatten und die eingetragenen Lebenspartner des Erblassers haben Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, also auf eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers. Jeder durch ein Testament bedachte Erbe muss den Pflichtteilsberechtigten in Geld auszahlen.
Der Erblasser, der ja einen Erben enterben will, wird wissen wollen:

– Wie erhält ein Pflichtteilsberechtigter möglichst wenig?
– Wie zahle ich gar nichts?
– Wie umgehe ich Ansprüche zu Lebzeiten?

Schenkungssteuer

Wer ein größeres Vermögen oder Erbe erhält, muss Steuern zahlen.
Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden dabei weitestgehend gleich behandelt.
Ob und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt ab

  • vom Grad der Verwandtschaft
  • von der Höhe des Erbes.

Weiterlesen über Erbschaftssteuer

Testament

Durch die Erstellung eines Testaments entscheidet sich der Testierer gegen gesetzlich vorgeschriebene Erbfolgen – und gegen Erbverträge.
Erbrechts-Fachanwälte raten manchmal von Testamenten ganz ab, weil es bessere Lösungen gibt.

Testamentsauslegung

Wenn Anordnungen in einem Testament oder in einem Erbvertrag missverständlich formuliert sind, ist der mutmaßliche Wille des Testieres durch Testamentsauslegung zu ermitteln.
Dies geschieht oftmals durch Beantragung und Einleitung eines Erbscheinverfahrens.
Der Erbschein informiert über die Rechtsverhältnisse nach dem Ableben des Erblassers.

Testamentsvollstrecker

Wenn ein Erblasser den Streit um das Erbe voraussieht und verhindern will, setzt er einen Testamentsvollstrecker ein. Der ist oft neutral, kennt die Familie nicht und ist allein dem Willen des Testierers verpflichtet.

Testierfreiheit

Testierfreiheit ist durch das BGB gewährleistet und gehört in Deutschlang zu den höchsten Rechtsgütern.
Das heißt: Ein Erblasser ist völlig frei, seine Vermögenswerte auf einen oder mehrere Erben nach Belieben zu verteilen. Ein wirksames Testament oder ein wirksamer Erbvertrag legen die Erbfolge verbindlich fest.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in §§ 1924 ff., dass ein Erblasser von seinen Verwandten und von seinem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner beerbt wird.
Wenn der Erblasser kein gültiges Testament und keinen gültigen Erbvertrag vorlegt, greift die gesetzliche Erbfolge.

Unternehmensnachfolge

Je ungeregelter die Nachfolge, desto mehr Gefährdung für das Unternehmen.
In Einzelfällen musste schon der GmbH-Geschäftsführer für die Folgen der Erkrankung des Unternehmers aufkommen, im schlimmsten Fall sogar für dessen Schulden.
Frustrierte Mitarbeiter sorgen für ein belastendes Betriebsklima, und eilig beförderte Mitarbeiter sorgen für ungesunden Neid in der Belegschaft.

Unternehmertestament

Unternehmer vermeiden durch ein gültiges Unternehmertestament Familienstreit, Insolvenz und Arbeitsplatzverlust.

Vermächtnis

Der Erblasser kann anderen Personen als den Erben etwas aus der Erbmasse “vermachen”.
Das können Geldbeträge, Einzelgegenstände oder der Nießbrauch an einer Immobilie sein.

Vorempfänge

Hat der Erblasser zu Lebzeiten bereits etwas an einen Erben geschenkt, kann der Gegenwert des Geschenks unter Umständen mit den anderen Erben ausgeglichen werden.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Jeder Unternehmer weiß: Er kann heute schwer erkranken oder morgen durch einen Unfall sterben.
Dennoch sorgen nur wenige von ihnen für diese Fälle vor.
Das ist fahrlässig, kostet Arbeitsplätze und kann das Unternehmen direkt in die Insolvenz führen.

Vor- und Nacherbschaft als aktive Gestaltungsinstrumente

Die Gestaltungsform der Vor- und Nacherbfolge eröffnet dem Erblasser die Chance, auch noch nach seinem Tod Einfluss auf den Vermögensfluss seines Nachlasses zu nehmen.
Dabei erhält der Erblasser die Chance, innerhalb seines Testamentes mehrere Erben zeitlich versetzt hintereinander einzusetzen.

Erbrecht von A – Z

Lesetipp: Alle nicht unterstrichenen Begriffe werden links im Text erklärt.

A

Abfindung
Abfindung im Erbrecht
Abkömmling
Ablieferung eines Testaments
Abwicklung eines Nachlasses
Aktiva
Alleinerbe
Anfechtung eines Testaments
Annahme eines Testaments
Aufbewahrung des Testaments
Auflage im Testament
Auseinandersetzung
Auskunftsanspruch
Auslandsimmobilie
Auslegung eines Testaments
Ausschlagung
Ausschlagungsfrist

B

Behindertentestament
Berliner Testament
beschränkte Erben
Beschränkung des Pflichtteils
beschwerte Erben
Bestandsverzeichnis
Bestattungskosten
Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag
Bewertung
Bindungswirkung beim Erbvertrag
Bindungswirkung beim gemeinschaftlichen Testament

E

Enterbung
Erbanspruch von Lebensgefährten
Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzungsklage
Erbe
Erbeinsetzung
Erben
Erbenermittler
Erbenfeststellungsklage
Erbengemeinschaft
Erbenhaftung
Erbfall
Erbfolge
Erblasser
Erbquote
Erbrecht
Erbrechtsabteilung
Erbrechtsanwalt
Erbschaft
Erbschaftsbesitzer
Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer-Befreiung
Erbschein
Erbschleicherei
Erbstreit
Erbteil
Erbvertrag
Erbverzicht
Erbverzichtsvertrag
Ersatzerbe
EU-Erbrecht
EU-Erbrechtsverordnung

F

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht Köln
Fachanwalt für Erbrecht Mönchengladbach
fiktiver Nachlass
Frankfurter Testament

G

gemeinschaftliches Testament
gemischte Schenkung
Generalvollmacht bei der Unternehmensübergabe
Gesamthandsgemeinschaft
Geschäftsanteil bei der Unternehmensübergabe
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag bei der Unternehmensübergabe
gesetzliche Erbfolge
Grabpflege
Grundstück im Nachlass

H

Handschenkung
Heimgesetz
Hinterlegung eines Testaments
Höfeordnung

I

Immobilien im Nachlass
Immobilien vererben
In-Sich-Geschäft

J

Jahresbericht des Nachlasspflegers

K

Kapitallebensversicherung
Kettenschenkung

L

Landguterbrecht
landwirtschaftliches Testament
letzter Wille
Liquiditätssicherung

M

minderjährige Erben
Mindestteilerbschein
Miterbe
Mitteilungspflicht
Möhringsche Tabelle

N

Nacherbe
Nacherbschaft
Nachfolgeregelung
Nachlass
Nachlassabwicklung
Nachlassforderungen
Nachlassgericht
Nachlasspfleger
Nachlassverbindlichkeiten
Nießbrauch
notarielles Testament

P

Passiva
Patientenverfügung
Pflichtteil
Pflichtteilsanspruch
Pflichtteilsberechtigter
Pflichtteilsbeschränkung
Pflichtteilsentziehung
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Pflichtteilsunwürdigkeit
Pflichtteilsverzicht

R

Rechtsanwalt für Erbrecht Mönchengladbach
Reduktion des Pflichtteils
Rücknahme eines Testaments

S

Schenkung
Schenkungssteuer
schriftliches Testament
Steuerfreibetrag

T

Teilungsanordnung
Teilungsklage
Teilungsreife eines Nachlasses
Testament
Testamentsanfechtung
Testamentseröffnung
Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstreckung
Testierfreiheit
Testierwille

U

Universalsukzession
Unterhaltsanspruch
Unternehmensnachfolge
Unternehmensübergabe
Unternehmer-Testament
Unternehmertestament

V

Vergütung des Testamentsvollstreckers
Verjährung des Pflichtteilsanspruchs
Verkauf des Unternehmens
Verkehrswert
Vermächtnis
Vermächtnisnehmer
Vorausvermächtnis
Vorempfang
Vorerbe
Vorsorgevollmacht

W

wechselseitiges Vorkaufsrecht
Wertermittlung
Widerruf des Testaments

ö

öffentliches Testament