Erbrecht
Erbrechtliche Basisinformationen von A-Z verhindern, dass dabei etwas schief geht.
Erbrechtliche Basisinformationen von A-Z verhindern, dass dabei etwas schief geht.
3,1 Billionen Euro werden – sagt das Deutsche Institut für Altersvorsorge – im Zehnjahreszeitraum von 2015 bis 2024 in Deutschland vererbt, davon 2,1 Billionen Euro generationenübergreifend (Rest: Ehepaare unter sich).

Der Tod steht am Ende allen Lebens – und gehört zum Leben dazu. Obwohl das jeder weiß, kommen seine Folgen doch häufig überraschend und keiner weiß:
Gibt es Testamente? Was ist mit der Firma? Wer war nochmal sein Anwalt? Wer informiert die Kontaktabbruchstochter mit welcher Botschaft? Wie können wir uns jemals einigen? Wer kriegt das Haus? Hat jemand Zugang zum Geschäftskonto?
Sobald ein Unternehmen (Sonderregeln für landwirtschaftliche Betriebe, s. Höferecht) im Nachlass ist, neigt der vorausschauende Erblasser zu Abfindung pflichtteilsberechtigter Abkömmlinge. Im Augenblick der Übergabe können sowohl Pflichtteilsanspruch als auch Pflichtteilsergänzungsanspruch vom enterbten Abkömmling die Liquidität des Unternehmens gefährden. Ein Abfindungsvertrag oder ein Erbvertrag sichern die Abfindung rechtlich ab.
Da die Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen während eines Erbverfahrens sowohl die Erbschaftssteuer als auch den Pflichtteilsergänzungsanspruch reduzieren helfen kann, finden sich weitere Details dazu hier:

Wer in seinem Testament etwas durchstreicht oder überschreibt, macht es oft ungültig. Sogar wenn die handschriftliche Unterschrift neben der Textänderung fehlt oder unleserlich wird, ist das Testament im Ganzen (!) ungültig. Ein neues, korrigiertes Testament mit Datum ist dringend angeraten.
Durch die erfolgreiche Testamentsanfechtung verliert normalerweise das gesamte Testament seine Gültigkeit. Enthält das Testament jedoch mehrere Verfügungen, z. B. neben der Erbeinsetzung ein Vermächtnis oder eine sog. Auflage, sind nur diejenigen Verfügungen nichtig, die wirksam angefochten wurden. Das Testament bleibt dann zum Teil wirksam.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Der Ehepartner wird also Alleinerbe. Dieses Testament ist nach dem Ableben des Ehegatten nicht mehr änderbar. Das Berliner Testament ist ungeeignet für Unternehmer.
Rechtzeitig ordnen, Passwörter in einem Dokument sichern – und ins Testament aufnehmen: E-Mail-Accounts, Profile in sozialen Medien (Facebook, Twitter), Datenspeicher (z.B. Cloud), Verträge mit Internet-Anbietern, die Webseite(n) des Verstorbenen, Newsletterabos und Online-Banking-Accounts.
Immer, wenn mehr als eine Person erbt, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – mit dem Ziel, sich selbst nach der Verteilung des Erbes (“Erbauseinandersetzung”) wieder aufzulösen. Der Weg dorthin gilt auch dem erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht als das Schwierigste und Problematischste im Erbrecht. Immer die gleichen Fragen sind hilfreich.
Eine Erbengemeinschaft ist eine zufällig zusammengewürfelte Gemeinschaft von Interessensvertretern, die alle derselben Familie angehören und alle etwas Unterschiedliches wollen. Alle Entscheidungen in der Erbengemeinschaft müssen einstimmig getroffen werden. Streitigkeiten sind in Sicht.
Bei der gesetzlichen Erbfolge ebnet der Gesetzgeber einen strukturierten Weg zur Verteilung des Erbes. Sie tritt immer dann in Kraft, wenn der Erblasser weder ein Testament noch andere letztwillige Verfügungen über seinen Nachlass getroffen hat. Das Gesetz sieht in diesen Fällen eine festgelegte Erbreihenfolge vor.
Nachlassgerichte stellen einen Erbschein aus, um das Erbrecht eines Erben zu bestätigen. Das ist für alle Fälle wichtig, in denen der Erblasser keine Regelungen getroffen hat. Der Erbschein kann wieder eingezogen werden, wenn ein Testament aufgefunden wird.
Deren Höhe ist im Erbschaftssteuergesetz festgelegt. Das Erbschaftssteuergesetz sieht für bestimmte Personengruppen, je nach Verwandtschaftsverhältnissen und Umfang des Nachlasses, Befreiungen vor. Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Sie, z.B. auch über Schenkungssteuer oder Vorempfang.
Streit um das Erbe ist die Folge ungenügender Kommunikation aller Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers. Konflikte in der Erbengemeinschaft machen den Tod eines Erblassers oft genug zusätzlich zu einer rechtlichen und psychologischen Herausforderung: Was der Erblasser wollte, führt bei den Erben zu Streit. Was er nicht wollte auch.
Wenn Miterben ihren Streit über die Erbauseinandersetzung nicht allein in den Griff kriegen und auch kein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist, kann der Gang zum Gericht als letzte Chance zur Durchsetzung eigener Interessen dienen, z.B. durch eine Erbauseinandersetzungsklage. Vorsicht: Ein Familienstreit vor Gericht ist ein risikoreiches, peinliches und kostenintensives Unterfangen.
Ein Erbteil ist ein Teil eines Erbes. Immer, wenn ein Erbe wegfällt, wird sein Erbanteil weiteren Erben zugesprochen, deren Erbanteil dadurch steigt. Das nennt man in der Juristensprache Anwachsung. Anwachsung ist juristisch begründet und kann in unterschiedlichen Rechtsbereichen aus den verschiedensten Gründen vorkommen.
Der Erbteil fällt beispielsweise beim Tod eines Erben einem anderen Miterben zu.
Bei schwerwiegenden Verfehlungen des Erben wird dieser von der Erbfolge ausgeschlossen. Die einzelnen Gründe sind im Gesetz abschließend aufgezählt:
Emotionen der Parteien und prozessrechtliche Besonderheiten machen Erbstreitigkeiten komplex und unterscheiden sie – auch strukturell – von anderen zivilrechtlichen Verfahren. Das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht ist meistens die schnellere und kostengünstigere Möglichkeit, um an eine Feststellung der Erbenstellung zu gelangen.
Der Erblasser schließt zu Lebzeiten mit seinem und Erben einen Vertrag, durch den er sowohl die gesetzliche Erbfolge als auch ein Testament ausschließt oder beendet.
Der Ervertrag ist das Mittel der Wahl, wenn ein Unternehmen im Nachlass ist. Pflichteilsverzicht und Abfindungen können vereinbart, eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers und eine Patientenverfügung angegliedert werden. Rechtliche und rechtzeitige Prophylaxe gelingt durch einen Abfindungsvertrag.
Ein Erbverzicht ist ein Vertrag, der zu Lebzeiten eines Erblassers zwischen ihm und einem seiner Erben geschlossen wird. Ein Erbverzichtsvertrag wird notariell beurkundet.
Ein Erbverzicht ist z.B. sinnvoll zur Vorbereitung der Unternehmensübergabe.
Wenn ein Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge automatisch ein. Sie behandelt alle Erben gleichrangig und in einer fest verankerten Reihenfolge. Der Erblasser hat ohne Testament keinen Einfluss darauf, was mit seinem Vermögen passiert. Angehörige bekommen je nach Verwandtschaftsgrad einen unterschiedlich hohen Erbanteil: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, desto höher bedacht werden die Erben
Unternehmer und Besitzer größerer Vermögen vermeiden die gesetzliche Erbfolge.
Das landwirtschaftliche Erbrecht kennt zahlreiche Sonderregelungen außerhalb des BGB. Wo das Höferecht nicht gilt, gilt das Landguterbrecht.
Internationale erbrechtliche Bestimmungen können für Beteiligte zu einem Fiasko werden. Vererber mit Wohnsitz oder Vermögen im Ausland müssen besonders vorbereitet sein. Chaos, Nachlassentwertung und Behördenwahnsinn vermeiden durch rechtzeitige Vorsorge.
Alle Personen innerhalb einer Erbengemeinschaft heißen Miterben. Ihr wichtigste Aufgabe ist die einstimmige Einigung über die Auseinandersetzung des Erbes. Einer von ihnen kann als Verwalter des Nachlasses berufen werden; er ist dann auskunftsverpflichtig gegenüber den anderen Miterben.
Kein Unternehmen kann weiter bestehen, wenn zeitgleich drei Geschwister im Augenblick der Unternehmensübergabe ihren Pflichtteilanspruch durchsetzen wollen; liquide Mittel reichen dazu so gut wie nie aus. Erbverzicht und Abfindung sind allseits begrüßte Alternativen zur „Zerschlagung von Familienunternehmen“ durch Pflichtteilsanspruch.
Enterbte Kinder, Enkel, Urenkel sowie Eltern, Ehegatten und die eingetragenen Lebenspartner des Erblassers haben Anspruch auf den Pflichtteil des Erbes, also auf eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Erblassers. Jeder durch ein Testament bedachte Erbe muss den Pflichtteilsberechtigten in Geld auszahlen.
Wer ein größeres Vermögen oder Erbe erhält, muss Steuern zahlen. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer werden dabei weitestgehend gleich behandelt. Ob und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss, hängt ab vom Grad der Verwandtschaft und von der Höhe des Erbes.
Durch die Erstellung eines Testaments entscheidet sich der Testierer gegen gesetzlich vorgeschriebene Erbfolgen – und gegen Erbverträge. Erbrechts-Fachanwälte raten manchmal von Testamenten ganz ab, weil es bessere Lösungen gibt.
Wenn Anordnungen in einem Testament oder in einem Erbvertrag missverständlich formuliert sind, ist der mutmaßliche Wille des Testieres durch Testamentsauslegung zu ermitteln. Dies geschieht oftmals durch Beantragung und Einleitung eines Erbscheinverfahrens. Der Erbschein informiert über die Rechtsverhältnisse nach dem Ableben des Erblassers.
Wenn ein Erblasser den Streit um das Erbe voraussieht und verhindern will, setzt er einen Testamentsvollstrecker ein. Der ist oft neutral, kennt die Familie nicht und ist allein dem Willen des Testierers verpflichtet.
Testierfreiheit ist durch das BGB gewährleistet und gehört in Deutschlang zu den höchsten Rechtsgütern. Das heißt: Ein Erblasser ist völlig frei, seine Vermögenswerte auf einen oder mehrere Erben nach Belieben zu verteilen. Ein wirksames Testament oder ein wirksamer Erbvertrag legen die Erbfolge verbindlich fest. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt in §§ 1924 ff., dass ein Erblasser von seinen Verwandten und von seinem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner beerbt wird.
Wenn der Erblasser kein gültiges Testament und keinen gültigen Erbvertrag vorlegt, greift die gesetzliche Erbfolge.
Je ungeregelter die Nachfolge, desto mehr Gefährdung für das Unternehmen. In Einzelfällen musste schon der GmbH-Geschäftsführer für die Folgen der Erkrankung des Unternehmers aufkommen, im schlimmsten Fall sogar für dessen Schulden. Frustrierte Mitarbeiter sorgen für ein belastendes Betriebsklima, und eilig beförderte Mitarbeiter sorgen für ungesunden Neid in der Belegschaft.
Unternehmer vermeiden durch ein gültiges Unternehmertestament Familienstreit, Insolvenz und Arbeitsplatzverlust.
Der Erblasser kann anderen Personen als den Erben etwas aus der Erbmasse “vermachen”. Das können Geldbeträge, Einzelgegenstände oder der Nießbrauch an einer Immobilie sein.
Der Vermächtnisnehmer muss von den Erben diesen Teil einfordern.
Hat der Erblasser zu Lebzeiten bereits etwas an einen Erben geschenkt, kann der Gegenwert des Geschenks unter Umständen mit den anderen Erben ausgeglichen werden.
Jeder Unternehmer weiß: Er kann heute schwer erkranken oder morgen durch einen Unfall sterben. Dennoch sorgen nur wenige von ihnen für diese Fälle vor. Das ist fahrlässig, kostet Arbeitsplätze und kann das Unternehmen direkt in die Insolvenz führen.
Die Gestaltungsform der Vor- und Nacherbfolge eröffnet dem Erblasser die Chance, auch noch nach seinem Tod Einfluss auf den Vermögensfluss seines Nachlasses zu nehmen. Dabei erhält der Erblasser die Chance, innerhalb seines Testamentes mehrere Erben zeitlich versetzt hintereinander einzusetzen.
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