Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Vergütung eines Nachlasspflegers

Ein Nachlassgericht muss im Rahmen eines Vergütungsfestsetzungsverfahren alle erforderli-chen Tatsachen von Amts wegen ermitteln. Der Vergütungsantrag ist durch das Nachlassge-richt auszulegen. (OLG Zweibrücken – Beschluss vom 08.09.2022 – 6 W 49/22)

Der Fall

Im vorliegenden Fall ging es um den Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegers. Dieser war zuvor für die Nachlasspflege eines Erbfalles eingesetzt worden. Nachdem seine Tätigkeit endete, stellte der Nachlasspfleger einen Vergütungsanspruch an das Nachlassgericht. Dabei war dem Nachlassgericht jedoch unklar, ob der Nachlasspfleger seinen Anspruch gegen den Nachlass oder gegen die Staatskasse richtete.

Keine Stellungnahme des Nachlasspflegers

Der Nachlasspfleger nahm nach Aufforderung des Nachlassgerichts keine Stellung zu der Problematik. Lediglich der in dem Vergütungsantrag bezifferte Stundensatz gab Aufschluss, dass es sich vermutlich um einen Anspruch gegen den Nachlass handelte.

Vergütungsantrag wird abgelehnt

Das Nachlassgericht nahm auf Grund der mangelnden Mitarbeit und der schwammigen Informationen abstand und wies den Antrag ab. Bei einem Vergütungsantrag müsse deutlich werden, ob der Anspruch gegen die Staatskasse oder gegen den Nachlass geltend gemacht werden soll. Gegen diese Entscheidung legte der Nachlasspfleger Beschwerde zum OLG ein.

Nachlassgericht muss neu Entscheiden

Das OLG verwies den Antrag des Nachlasspflegers zur abermaligen Entscheidung an das Nachlassgericht zurück. Grund sei, dass durch den Antrag des Nachlasspflegers ein Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 168 FamFG in die Wege geleitet wurde. Ein Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein Amtsverfahren. Dabei gilt, dass ein Gericht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung alle erforderlichen Tatsachen von Amts wegen ermitteln muss. Vorliegend habe das Nachlassgericht diese Aufgabe versäumt.

Festsetzung der Vergütung durch Auslegung

Das OLG war der Auffassung, dass das Nachlassgericht trotz der unklaren Angaben eine Vergütung hätte festsetzen können. Dies hätte im Rahmen einer Auslegung passieren müssen. Durch eine Auslegung hätte das Nachlassgericht zu dem Ergebnis kommen können, dass sich der Antrag des Nachlasspflegers auf seinen Vergütungsanspruch primär gegen den Nachlass richtete und nur hilfsweise eine Festsetzung seiner Vergütung gegen die Staatskasse beantragen wollte.

Der Benden-Erbrechts-Blog hat verwandte Beiträge gefunden.

Bitte wählen Sie zuerst Ihre Kategorie (Erbrecht oder Unternehmensübergabe):

  • Alle
  • Allgemein
  • Erbrecht

Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten

Ein Nachlassverzeichnis kann sowohl privat durch den Erben als auch notariell durch einen Notar erstellt werden. Hat der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch auf Auskunft über den Nachlass in Form der Erstellung eines notariellen

Testament ist trotz gelöschter Unterschrift wirksam

Eine nachträglich durch Tippex unkenntlich gemachte Unterschrift des Erblassers führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit des Testamentes.

Auskunftsanspruch eines Insolvenzverwalters scheitert vor dem BGH

Fällt der Nachlass in den Fiskus und wird später über diesen Nachlass ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter Gebrauch des Auskunftsanspruchs nach § 51 BeurkG machen.

Grundstücksvermächtnis verjährt nach 10 Jahren

Ein Vermächtnis über Grundstücke verjährt ab zehn Jahre nach dem Erbfall. Der Vermächtnisnehmer verliert seinen Anspruch auf das Grundstücksvermächtnis.

Auskunft durch ein Nachlassgericht: Vorsicht Gebühren – oder doch nicht?

Wird von einem Nachlassgericht eine Auskunft erteilt, fällt diese nicht immer unter die gebührenpflichtigen Vorschriften des Justizverwaltungsgesetzes.

Ernsthaftigkeit des Testierwillens

Ein vermeintlicher letzter Wille, der auf die Rückseite einer Werbung geschrieben wird, löst massive Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Testierwillens des Erblassers aus.

Dürfen Ärzte als Erben ihrer Patienten begünstigt werden?

Ein Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung (§ 32 BO-Ä) führt nicht zur Unwirksamkeit der Erbeinsetzung eines Arztes.

Schizophrenie führt zur Unwirksamkeit des Testamentes

Eine Schizophrenie kann auch nach dem Tod festgestellt werden, wenn genügend umfangreiches, authentisches Material des Erblassers vorhanden ist.
In diesem Fall ist der Testierende testierunfähig.

Anspruch auf Wertermittlung: Immobilien in der Nachlassveräußerung

Für einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB benötigt der Antragssteller ein berechtigtes Interesse. Ein solches Interesse liegt vor, wenn in Bezug auf eine Nachlassimmobilie der Wert nicht zweifelsfrei festgestellt wurde.