Veröffentlicht am: 29.09.2021 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Gilt das auch, wenn der Nachlass durch eine Forderung noch kleiner werden könnte?
Der ledige und kinderlose Erblasser vererbt ohne Testament alles automatisch an seine Eltern.
Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:
Darf der Erbe die Zahlung des Pflichtteils verweigern, weil eine Forderung den Nachlass mindern könnte?
Unbekannte und streitige Forderungen gegen den Erben sind egal. Der Erbe muss den Pflichtteil sofort bezahlen. Dies gilt auch, wenn eine Forderung den Nachlass noch mindern könnte. OLG Koblenz – Beschluss vom 14.08.2020 (12 W 173/20)
Wer muss die Kosten des Verfahrens tragen?
Das OLG Koblenz hat mit § 2313 BGB argumentiert. Dort steht, dass der Erbe den Pflichtteil zahlen muss, obwohl eine Forderung den Nachlass mindern könnte.
Wenn die Forderung rechtsgültig ist, hat der Erbe zu viel gezahlt. Der Erbe kann sich dann vom Pflichtteilsberechtigten zurückholen. Aus diesem Paragrafen leitet das Gericht die Risikoverteilung der Kostenlast ab. Daher hatte die Erbin die Gerichtskosten zu bezahlen.
Der Fall
Ein Pflichtteilsberechtigter hat seinen Pflichtteilsanspruch gegen die Erbin gerichtlich geltend gemacht. Die Erbin hatte Bedenken, weil eine Forderung von dritter Seite den Nachlass noch mindern könnte und der Pflichtteil so schrumpfen würde. Das Landgericht hat entschieden, dass der Erbe den Pflichtteil sofort ausbezahlen muss. Damit war die Erbin einverstanden.
Kosten des Verfahrens?
Das Landgericht hat der Erbin die überwiegende Kostenlast für das Verfahren aufgebrummt. Dagegen hat sich die Erbin beschwert und das Oberlandesgericht Koblenz musste entscheiden, ob die Verteilung der Kosten gerecht ist.
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