Nachlassverwalter
Während der Nachlassverwalter vor allem für die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses verantwortlich ist, tritt der Nachlasspfleger auf, wenn Erben unbekannt oder unauffindbar sind.
Während der Nachlassverwalter vor allem für die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses verantwortlich ist, tritt der Nachlasspfleger auf, wenn Erben unbekannt oder unauffindbar sind.