Der Erblasser erklärt dabei entweder dem Notar seinen letzten Willen oder übergibt ihm seinen schriftlich erklärten letzten Willen.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden
Der Erblasser erklärt dabei entweder dem Notar seinen letzten Willen oder übergibt ihm seinen schriftlich erklärten letzten Willen.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden