Landguterbrecht

Gehört ein „Landgut“ zum Nachlass und soll nach dem Willen des Erblassers nur einer von mehreren in Frage kommenden Erben den Hof im Wege der Erbfolge übernehmen, dann müssen die weichenden Erben bei ihren Pflichtteilsansprüchen grundsätzlich Abstriche machen.

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