Gehört ein „Landgut“ zum Nachlass und soll nach dem Willen des Erblassers nur einer von mehreren in Frage kommenden Erben den Hof im Wege der Erbfolge übernehmen, dann müssen die weichenden Erben bei ihren Pflichtteilsansprüchen grundsätzlich Abstriche machen.
Jetzt anrufen & beraten lassen
Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden