Hinterlegung eines Testaments
Der Erblasser stellt mit einer Hinterlegung seines Testaments bei einem Amtsgericht eine Eröffnung seines Testamentes nach seinem Tod sicher.
Der Erblasser stellt mit einer Hinterlegung seines Testaments bei einem Amtsgericht eine Eröffnung seines Testamentes nach seinem Tod sicher.