Testamentsauslegung
Der mutmaßliche Wille vom Erblasser wird durch die Testamentsauslegung ermittelt. Vor allem nötig, wenn Anordnungen missverständlich formuliert sind.
Der mutmaßliche Wille vom Erblasser wird durch die Testamentsauslegung ermittelt. Vor allem nötig, wenn Anordnungen missverständlich formuliert sind.