Vorempfang
Wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten einen späteren Erben beschenkt, z.B. mit einem Auto, kann dieser Vorempfang unter Umständen während der Erbauseinandersetzung zum Wohle der anderen Erben ausgeglichen werden.
Wenn der Erblasser zu seinen Lebzeiten einen späteren Erben beschenkt, z.B. mit einem Auto, kann dieser Vorempfang unter Umständen während der Erbauseinandersetzung zum Wohle der anderen Erben ausgeglichen werden.