Rücknahme eines Testaments
Wer sein Testament aus der amtlichen Verwahrung herausnimmt, gefährdet nicht dessen Wirksamkeit.
Wer dagegen ein notarielles Testaments widerruft, macht es ungültig.
Wer sein Testament aus der amtlichen Verwahrung herausnimmt, gefährdet nicht dessen Wirksamkeit.
Wer dagegen ein notarielles Testaments widerruft, macht es ungültig.