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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker erhält sein Honorar nach den Anordnungen des Erblassers in seinem Testament. Ansonsten erhält der Testamentsvollstrecker jedenfalls nach dem Gesetz eine angemessene Vergütung (etwa nach den Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins oder nach der Möhringschen Tabelle).