Ersatzerbe
Ein Ersatzerbe springt ein, wenn ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, etwa durch Vorversterben oder Erbausschlagung.
Ein Ersatzerbe springt ein, wenn ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, etwa durch Vorversterben oder Erbausschlagung.