Pflichtteilsunwürdigkeit
Nach besonders schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, dessen Ehegatten oder dessen Abkömmlingen kann der Pflichtteilsanspruch ausgesetzt werden.
Nach besonders schweren Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, dessen Ehegatten oder dessen Abkömmlingen kann der Pflichtteilsanspruch ausgesetzt werden.