Heimgesetz
Träger eines Heimes oder deren Beschäftigten dürfen von Heimbewohnern keine geldwerten Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus annehmen.
Träger eines Heimes oder deren Beschäftigten dürfen von Heimbewohnern keine geldwerten Leistungen über das vereinbarte Entgelt hinaus annehmen.