Ausschlagungsfrist

Bis zu sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall darf ein Erbe die Erbschaft ausschlagen, also die Erbschaft nicht annehmen. Wenn er nicht ausschlägt, hat er das Erbe automatisch angenommen.

Jetzt anrufen & beraten lassen

Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden