Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Ausschlagungsfrist

Bis zu sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall darf ein Erbe die Erbschaft ausschlagen, also die Erbschaft nicht annehmen. Wenn er nicht ausschlägt, hat er das Erbe automatisch angenommen.