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Erbverzichtsvertrag

Ein Erbe verzichtet auf seinen gesetzlichen Erbteil inklusive Pflichtteil und erhält dafür zu Lebzeiten des Erblassers eine Abfindung.
Deren Höhe und Auszahlungsdatum müssen im Vertrag festgehalten sein.
Der Erblasser muss persönlich anwesend sein; der Erbe darf sich vertreten lassen.