externe Rechtsabteilung im Erbrecht
Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung regeln die Übergabe an den Nachfolger mit Hilfe externer Erbrechtsspezialisten, die in diesem Moment die “externe Rechtsabteilung” sind.
Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung regeln die Übergabe an den Nachfolger mit Hilfe externer Erbrechtsspezialisten, die in diesem Moment die “externe Rechtsabteilung” sind.