Ablieferung eines Testaments
Jedermann ist zur Ablieferung eines Testaments beim nächstgelegenen Amtsgericht gesetzlich verpflichtet. Ansonsten macht man sich erbunwürdig, schadensersatzpflichtig oder strafbar.
Jedermann ist zur Ablieferung eines Testaments beim nächstgelegenen Amtsgericht gesetzlich verpflichtet. Ansonsten macht man sich erbunwürdig, schadensersatzpflichtig oder strafbar.