Ablieferung eines Testaments

Jedermann ist zur Ablieferung eines Testaments beim nächstgelegenen Amtsgericht gesetzlich verpflichtet. Ansonsten macht man sich erbunwürdig, schadensersatzpflichtig oder strafbar.

Jetzt anrufen & beraten lassen

Sie erhalten von uns einen individuellen Beratungstermin innerhalb von 24 Stunden