wechselseitiges Vorkaufsrecht
Das wechselseitige Vorkaufsrecht verhindert, dass ein Unternehmenserbe mutwillig seinen Unternehmensanteil verkauft und dass dadurch ein Dritter Zugang zum Familienunternehmen erhält.
Das wechselseitige Vorkaufsrecht verhindert, dass ein Unternehmenserbe mutwillig seinen Unternehmensanteil verkauft und dass dadurch ein Dritter Zugang zum Familienunternehmen erhält.