Erbrecht Köln RA Benden Erbrecht Anwaltskanzlei Benden

Grundstück im Nachlass

Grundstücke im Nachlass müssen in das Nachlassverzeichnis aufgenommen werden. Bei einer Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung ist sogar ein entsprechender Vermerk beim Grund­buchamt zu beantragen, damit von den Erben keine Grund­stücks­ver­fü­gungen am Testamentsvollstrecker oder Nach­lass­ver­walter vorbei getroffen werden können.