Grundstück im Nachlass

Grundstücke im Nachlass müssen in das Nachlassverzeichnis aufgenommen werden. Bei einer Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung ist sogar ein entsprechender Vermerk beim Grund­buchamt zu beantragen, damit von den Erben keine Grund­stücks­ver­fü­gungen am Testamentsvollstrecker oder Nach­lass­ver­walter vorbei getroffen werden können.

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