Jahresbericht des Nachlasspflegers
Der Nachlasspfleger muss dem Nachlassgericht in der Regel jährlich eine Rechnungslegung und einen Tätigkeitsbericht vorlegen.
Der Nachlasspfleger muss dem Nachlassgericht in der Regel jährlich eine Rechnungslegung und einen Tätigkeitsbericht vorlegen.