Nießbrauch
Will der Erblasser die Versorgung eines nahen Verwandten sicherstellen, verfügt er z.B. dessen lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie.
Will der Erblasser die Versorgung eines nahen Verwandten sicherstellen, verfügt er z.B. dessen lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie.