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Unterhaltsanspruch

Können Unterhaltspflichten vererbt werden? Nein. Unterhaltsansprüche enden mit dem Tod desjenigen, der Unterhalt zu leisten hat. Wenn der Verstorbene allerdings vor seinem Tod noch Unterhalt schuldete, gehört die Summe zu den Nachlassverbindlichkeiten. Besonderheiten gelten auch beim Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten.