Eine Pflichtteilsstrafklausel in Testament oder Erbvertrag verhindert, dass die Nachkommen ihren Pflichtteil einfordern, nachdem der 1. Elternteil verstorben ist. Die Klausel verhindert, dass der 2. Elternteil durch die Auszahlungsverpflichtung in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
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