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Schenkungsfreibetrag

Erbschaftssteuiern sparen durch den Schenkungsfreibetrag: Nach Ablauf von 10 Jahren ist eine erneute Schenkung möglich und der Steuerfreibetrag für eine Schenkung kann erneut ausgenutzt werden. Wer sein Erbe also scheibchenweise alle 10 Jahre verschenkt, kann dem Staat damit ein Schnippchen schlagen.