Veröffentlicht am: 16.07.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Die Erbengemeinschaft – ein Schauplatz für Konflikte
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Miterben. Doch warum ist das so?
Die Gründe hierfür sind bekannt und wiederholen sich ständig:
1. Mangelnde Kommunikation
Der häufigste Grund von Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft ist eine fehlende Kommunikation zwischen den Miterben. Ein Erbfall ist zumeist mit vielen Emotionen verbunden, die teils nicht von allen Erben nachempfunden werden können. Offene Kommunikation kann zu einem besseren Verständnis der Miterben und somit zu einer gesteigerten Kompromissbereitschaft führen. Hierfür ist in manchen Fällen sogar die Beauftragung eines Mediators ratsam.
2. Unterschiedliche Interessen
Die Miterben können sehr unterschiedliche Interessen haben. So kann es beispielsweise vorkommen, dass einige Miterben nach finanziellen Vorteilen streben und versuchen mehr für sich rauszuschlagen, als ihnen eigentlich zustehen würde und sich im Rahmen der Erbauseinandersetzung gegenüber den anderen Miterben Vorteile zu verschaffen.
3. Alte Fehden
Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft. Es kann mitunter vorkommen, dass die Miterben, bereits vor dem Ableben des Erblassers, in Streitigkeiten und Fehden verwickelt waren.
4. Komplizierte Rechtslage
Auch die hinschlich der Erbengemeinschaft geltenden Gesetze, tragen oftmals dazu bei, dass es zu Streitigkeiten kommt. Im deutschen Erbrecht ist nämlich vorgeschrieben, dass die Erben den Nachlass gemeinschaftlich verwalten müssen. Hierzu ist teils eine einfache Mehrheit, aber teilweise auch Einstimmigkeit erforderlich.
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