Mediatorin

Basierend auf meiner Rolle als Fachanwältin für Erbrecht liegt mein Mediationsschwerpunkt auf dem Erbrecht.

Mediation Bühnenbild
Mediation 02

Konfliktbeilegungsverfahren

Die Mediation ist ein Konfliktbeilegungsverfahren, welches sich auf folgenden Grundsätzen begründet:

  • Eigenverantwortlichkeit
  • Freiwilligkeit
  • Allparteilichkeit
  • Vertraulichkeit
  • Offenheit und Fairness

Einvernehmliche Abschlussvereinbarung

“Erbrecht: Spannend und emotional”

Als Ihre Mediatorin ist es mir ein Anliegen, für Ihre Erbstreitigkeit einen vertraulichen und konstruktiven Rahmen zu bieten. Dabei steht immer im Vordergrund, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende, die persönliche Beziehung der Parteien schonende Lösung zu erarbeiten.

Für diesen Prozess biete ich Ihnen die nötige Struktur und eine neutrale, stets empathische Anleitung. Das Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche Abschlussvereinbarung, welche die Parteien nicht als Niederlage oder Sieg, sondern als nachhaltige Kompromisslösung verstehen.

Dies sollte die Grundlage dafür sein, dass Familien sowohl vor als auch nach dem Erbfall miteinander kommunizieren und tiefgreifende Konflikte und Zerwürfnisse gelöst oder bestenfalls gar nicht erst entstehen können.

Rechtsanwältin für Erbrecht Lara Spiesshoefer

Rechtsanwältin Lara Spiesshoefer 01

„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“

Als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die Mediation eine hervorragende Möglichkeit, Probleme zu lösen. Nach der Analyse der persönlichen Situation soll ein Konzept stehen, welches von allen Beteiligten mitgetragen wird. Zentral ist, dass Familien vor und nach dem Erbfall miteinander kommunizieren können.

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