Erbenermittlung
Sind Erbberechtigte unbekannt, wird nach ihnen gesucht. Aufgrund gesetzlicher Erbfolgeregeln sind dies die leiblichen Verwandten eines Verstorbenen, die als Erbberechtigte in Betracht kommen.
Sind Erbberechtigte unbekannt, wird nach ihnen gesucht. Aufgrund gesetzlicher Erbfolgeregeln sind dies die leiblichen Verwandten eines Verstorbenen, die als Erbberechtigte in Betracht kommen.

Wir suchen und fanden Erben bislang in 10 Ländern Europas.
Bevölkerungen sind schon immer gewandert. Auswanderungen innerhalb und aus Europa im 19. und 20. Jahrhundert sorgen auch heute noch für komplizierte Recherchen in Erbfällen. Auswanderung, Flucht und Vertreibung sowie die Verschiebung von Grenzen nach den Weltkriegen vor allem im heutigen Polen, in Tschechien, Russland und der Slowakei erschweren das Auffinden von Erben.
Nachlassgerichte setzen in der Regel Nachlasspfleger ein, um Erben zu finden. Dieser arbeitet wie ein Genealoge und enttarnt Aufenthaltsorte von Erben trotz einiger Namensänderungen, Wohnortwechsel, trotz Flucht und Auswanderung.
Eine gesetzliche Erbengemeinschaft kann nur einstimmige Beschlüsse fassen, zu denen es naturgemäß nicht kommt, wenn ein Erbe fehlt. Das zwingend geschlossene und einvernehmliche Handeln erfordert also, die leiblichen Verwandten, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen, vollständig herauszufinden.
Erbenermittlung ist Vertrauenssache. Das Verwandtschaftsverhältnis des Verstorbenen zu seinen leiblichen Verwandten ist lückenlos über die Vorfahren (Eltern und Großeltern) nachzuweisen. Arbeiten wie ein Detektiv ist notwendig, damit die Erbfolge durch Urkunden, insbesondere durch Personenstandsurkunden, nachgewiesen,

Mithilfe geschulter Mitarbeiter stehen wir Ihnen gerne bei der Ermittlung unbekannter Erben zur Verfügung – die professionelle Abwicklung des entsprechenden Nachlasses als Lebenswerk eines Menschen ist unser Ziel.
Professionelle Erbenermittler werden in der Regel auf eigenes Kostenrisiko tätig. Das heißt, wenn sie erfolglos sind und keine Erben finden, erhalten sie kein Honorar.
Sie beginnen die Suche nach den Erben häufig, ohne einen (rechtlichen) Auftrag von einem Nachlasspfleger oder anderen Personen zu erhalten. Außer von Nachlasspflegern werden professionelle Erbenermittler von bekannten oder bekannt gewordenen Mit-Erben aus Eigeninteresse der Erbengemeinschaft engagiert, weil sie hoffen, dass sich die Erben dadurch zügiger vollständig ermitteln lassen. Dies mag zwar im Einzelfall zutreffen, ist aber für die von professionellen Erbenermittlern schneller recherchierten Erben – auch wegen des Erfolgshonorars von Erbenermittlern – erheblich teurer, als wenn sie vom Nachlasspfleger herausgefunden worden sein könnten.
Professionelle Erbenermittler werden aber auch durch öffentliche Quellen wie ein Erbenaufruf aufmerksam und von selbst tätig. Sogar Artikel aus der Presse über einen Mord an einem Millionär haben Erbenermittler dazu gebracht, auf eigenes Kostenrisiko nach gesetzlichen Erben zu suchen, obwohl noch gar kein Nachlasspfleger bestellt und nicht klar war, ob ein Testament vorhanden ist oder wer Erbe wird.
Erst nach Abschluss eines Honorarvertrags wird der Erbenermittler den ermittelten Erben sämtliche Unterlagen und Informationen herausgeben, die das Verwandtschaftsverhältnis und somit das Erbrecht belegen können.
Der professionelle Erbenermittler kann von den Erben grundsätzlich ein anerkanntes Erfolgshonorar von 25 % (bei besonderer Schwierigkeit und Auslandsbezug auch bis zu 35 %) zzgl. Umsatzsteuer verlangen, da er keinerlei Kosten und Vergütungen beanspruchen kann, wenn er nicht erfolgreich ist.
Können nämlich keine gesetzlichen Erben ermittelt werden, fällt der gesamte Nachlass an den Fiskus (Staatserbrecht).
Ohne Vertrag zwischen den ermittelten Erben und dem professionellen Erbenermittler hat der professionelle Erbenermittler das Recht, den Erben keine Auskunft über den Stand der Erbenermittlung zu geben. Der professionelle Erbenermittler kann sogar durch Regelung den Auskunftsanspruch ausschließen, bis ihm alle ermittelten Erben Vollmacht gegeben und einen Vergütungs- oder Honorarvertrag unterzeichnet haben.
Viele gefundene Erben sind von dem Honoraranspruch des professionellen Erbenermittlers (und manchmal auch von der Erbschaft selbst) überrumpelt und wenden sich an das zuständige Nachlassgericht, wenn sie ahnen, um welchen Verstorbenen es sich handeln könnte.
Sie hoffen (manchmal erfolgreich), dadurch das Honorar des professionellen Erbenermittlers zu sparen.
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