Informationen für Nachlassgerichte

Fachanwälte lösen erbrechtlich komplexe Fälle

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Unser Service für Nachlassgerichte – bundesweit

Mit unseren Bürostandorten in Köln, Jüchen (Rhein-Kreis Neuss) und Bad Münstereifel (Kreis Euskirchen) werden wir seit 2010 regelmäßig und in einer jährlich hohen Fallzahl von Nachlassgerichten in Nordrhein-Westfalen (Großraum Köln, Bonn, Neuss und Mönchengladbach) sowie im nördlichen Rheinland-Pfalz als Nachlasspfleger bestellt.

Wir arbeiten bundesweit als Nachlasspfleger

Wir sind auch bundesweit als Nachlasspfleger tätig, wenn besonders umfangreiche Nachlässe, komplexe Probleme und/oder Erbenermittlungen einen versierten und erfahrenen Nachlasspfleger erfordern, der auch über entsprechende personelle Ressourcen und Kompetenzen verfügt.

Spezialisierung

Auf dieses Fachgebiet sind wir spezialisiert. Und neben einem langjährigen und facettenreichen Erfahrungsschatz sind wir durch Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand.

Offene Kommunikation und transparentes Vorgehen

Neben unserer Zuverlässigkeit schätzen unsere Auftraggeber immer wieder unsere offene Kommunikation und unser transparentes Vorgehen. Daneben sind die Mitarbeiter und die Büroorganisation auf die Abwicklung von Nachlässen abgestimmt. Regelmäßige Berichterstattung sowie übersichtliche Rechnungslegungen sind für uns alltäglich und selbstverständlich.

Keine höheren Kosten bei auswärtigen Einsätzen

Natürlich werden auch Fahrtkosten und Fahrtzeit bei einer auswärtigen Bestellung nicht geltend gemacht, sondern nur die, die ein ortsansässiger Pfleger beanspruchen kann. Dadurch entstehen also keine höheren Kosten, wenn wir bei örtlich entfernteren Nachlässen als Nachlasspfleger bestellt werden.

Entlastungserklärungen

Die offene Kommunikation und transparentes Vorgehen führen auch dazu, dass von den Erben in den allermeisten Fällen der Nachlasspflegschaften Entlastungserklärungen abgegeben werden. Darüber hinaus versuchen wir, mit den Erben weitestgehend Vereinbarungen über die Vergütung und Auslagen als Nachlasspfleger abzuschließen, damit die Nachlasspflegschaften von den Nachlassgerichten ohne Schlussrechnungslegung und Vergütungsanträge als Nachlasspfleger aufgehoben werden können.

Arbeitsaufwand für Gerichte gering halten

Aber nicht nur hiermit versuchen wir, den Arbeitsaufwand für die Nachlassgerichte möglichst gering zu halten. Auch unsere gesamte Arbeitsweise zielt bei bestmöglicher Information und Abstimmung darauf ab, indem die Fristen für Berichte und Abrechnungen eingehalten werden und wir auf Sachstandsanfragen zügig reagieren.

Sicherung und Verwaltung sowie Abwicklung von Nachlässen

Über einen besonderen Erfahrungsreichtum der Sicherung und Verwaltung sowie Abwicklung von Nachlässen verfügen wir bei

  • Unternehmen jeglicher Art (Einzelunternehmen, oHG, KG, GmbH in den Bereichen Handwerk, Einzelhandel, Produktion, Arztpraxen, Fondsgesellschaften, landwirtschaftliche Betriebe)
  • Immobiliengroßvermögen einschließlich Gewerbeimmobilien, auch wenn der Nachlass überschuldet ist
  • Gläubigervergleiche zur Vermeidung von Insolvenzen
  • Lebensversicherungen mit Bezugsrecht zugunsten Dritter
  • Stiftungen, deren Gründung der Erblasser in seinem Testament angeordnet hat
  • Erbenermittlung mit Auslandsbezug
  • Sicherung und Verwaltung von Auslandsvermögen
  • Übernahme von Nachlasspflegschaften und Aktenbeständen nach Tod oder Entlassung eines Nachlasspflegers
  • Nachlassverwaltungen mit umfangreichen Herausforderungen (Auslandsvermögen, Klärungen von Steuernachforderungen bei lebzeitiger Steuerhinterziehung, Immobiliengroßvermögen und Unternehmen).

RechtspflegerInnen als Referenz

Wir stehen den Nachlassgerichten auch bundesweit zur Bestellung als Nachlasspfleger zur Verfügung. Wir teilen Ihnen auch vorab gerne eine Rechtspflegerin oder einen Rechtspfleger als Referenz mit.

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