Veröffentlicht am: 08.01.2025 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Die europäische Erbrechtsverordnung regelt die Gerichtszuständigkeit und das anwendbare nationale Recht in internationalen Erbfällen.
Ziel der Verordnung ist es, internationale Erbrechtsbestimmungen innerhalb der EU weiter zu vereinheitlichen.
Korr Schäfer
Was ist die europäische Erbrechtsverordnung?
Die europäische Erbrechtsverordnung regelt die Gerichtszuständigkeit und das anwendbare nationale Recht in einem internationalen Erbfall. Sie ist am 15. August 2015 in Kraft getreten und gilt für nahezu alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Lediglich Dänemark und Irland bilden eine Ausnahme. Ziel der Verordnung ist es, das internationale Erbrecht innerhalb der EU weiter zu vereinheitlichen.
- Alles Weitere über das Europäische Erbrecht
Welche Änderungen bewirkt die europäische Erbrechtsverordnung?
Gewöhnlicher Aufenthaltsort entscheidet über anzuwendendes Recht
Vor Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung war nach deutschem Recht die Staatsangehörigkeit des Erblassers maßgeblich dafür, welches Recht im Erbfall Anwendung fand.
- Die Verordnung regelt nun einheitlich für alle Mitgliedstaaten, dass auf den Erbfall das Recht des Staates angewendet werden soll, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses
Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung eines europäischen Nachlasszeugnisses.
Dieses soll den Erben die Abwicklung eines Erbfalls mit Auslandsbezug innerhalb der EU erleichtern.
Das europäische Nachlasszeugnis ähnelt also dem deutschen Erbschein, nur dass der Erblasser auch im Ausland seine Erbenstellung damit nachweisen kann.
- Es besteht jedoch keine Verpflichtung für den Erben, sich ein solches Zeugnis ausstellen zu lassen.
- Alles Weitere über das Europäische Nachlasszeugnis
Was bedeutet gewöhnlicher Aufenthalt?
Der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthaltsortes“ ist gesetzlich nicht definiert. Die zuständige Behörde ermittelt den gewöhnlichen Aufenthalt anhand einer Gesamtbetrachtung der Lebensumstände des Erblassers. Hierbei spielen insbesondere das soziale Umfeld, familiäre und berufliche Beziehungen sowie die Dauer des Aufenthaltes eine wichtige Rolle.
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