Veröffentlicht am: 16.11.2024 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Streit vermeiden beim Testament

Wer z.B. die Unterschiede zwischen einem Vorausvermächtnis und einer Teilanordnung kennt, vermeidet allein dadurch richtig viel Streit.
Auch Gerichte würden durch korrektes Vokabular in Testamenten erheblich entlastet.

Testamente, Erbscheinverfahren und Streit in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Benden, Fachanwalt für Erbrecht und Testamentsvollstrecker, bloggt für Sie aus dem Erbrecht:

Kein Testament nur für einen Tag

Die Erbfolge innerhalb eines Testaments mit den Worten „Für den Fall, das ich heute tödlich verunglücke“ einzuleiten führt nicht dazu, dass das Testament lediglich für den genannten Tag gilt. Vielmehr bedarf es einer Auslegung. Sind keine weiteren gegenteiligen Argumente ersichtlich begründet diese Formulierung keine Bedingung, sondern eine Fortgeltung des Testamentes. KG (Kammergericht Berlin) – Beschluss vom 24.04.2018 – 6 W 10/18

Unklarheiten in der Formulierung eines Testaments = Streit!

Die „Auslegung eines Testaments“ ist ohnehin nur wegen Unklarheiten in der Formulierung eines Testaments notwendig. Und selbst während dieser Auslegung muss  – im Streitfall von den Gerichten – geklärt werden, was der Erblasser mit den Anordnungen in seinem Testament wirklich gemeint hat.

Wortlaut ist entscheidend
Sicher ist: Gerichte gehen vom Wortlaut der letztwilligen Verfügung aus, um diese Aufgabe zu bewältigen.

Rechtlich komplex: Einzelne Gegenstände an bestimmte Menschen vererben
Unklarheiten in der Formulierung eines Testaments – insbesondere bei der testamentarischen Zuweisung einzelner Gegenstände – ist mit Hilfe der Auslegung der tatsächliche Wille des Erblassers zu ermitteln.
In diesem Zusammenhang haben Gerichte oftmals zu beurteilen, ob es sich nach dem Inhalt des zugrunde liegenden Testamentes um eine Teilanordnung oder ein Vorausvermächtnis handelt:

Was ist ein Vorausvermächtnis?

Ein Vorausvermächtnis begünstigt einen späteren Erben gegen die Erbengemeinschaft. Der Begünstigte erhält durch ein Vorausvermächtnis einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Vermächtnisgegenstandes gegen die Erbengemeinschaft. Entscheidend für ein Vorausvermächtnis ist die Beurteilung des sog. Begünstigungswillen.

Was ist ein Begünstigungswille?
Der Begünstigungswille stellt auf die Beweggründe des Erblassers ab.
Hat der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung den Willen gehabt, einen Erben besser als den andern Erben zu stellen bzw. diesen zu begünstigen, handelte der Erblasser mit Begünstigungswillen.

  • Tipp 1: Liegt der Begünstigungswille vor, gehen Gerichte von einem Vorausvermächtnis aus.
  • Tipp 2: Der Begünstigungswille dient als Abgrenzungskriterium zwischen Vorausvermächtnis und Teilanordnung.
  • Tipp 3: Ein Vorausvermächtnis ist ausgleichsfrei. Es will ja gerade einen Miterben bevorzugen; deshalb ist dieser auch nicht gegenüber seinen Miterben zum Wertausgleich – z.B. durch Geld – verpflichtet.

Was ist eine Teilanordnung?

Mit einer Teilanordnung weist der Erblasser innerhalb seiner letztwilligen Verfügung an, wie ein oder mehrere Nachlassgegenstände unter den Miterben zu verteilen sind.
Anders als bei einem Vermächtnis wird dabei keiner der einzelnen Erben bevorzugt.
Den Miterben stehen aus der Teilanordnung auch keine Ansprüche untereinander zu.

  • Tipp: Ist der Begünstigungswille nicht deutlich ermittelbar, liegt im Zweifel eine Teilanordnung vor.

Eine Teilungsanordnung ist ausgleichpflichtig
Bei einer Teilanordnung wird keiner der Miterben bevorzugt. Aus diesem Grund kann eine Teilanordnung zu einer Ausgleichspflicht desjenigen Miterben führen, der mehr als seine Miterben bekommt.

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