Veröffentlicht am: 27.07.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden

Die ersten Maßnahmen des Testamentsvollstreckers nach dem Erbfall

Ein Testamentsvollstrecker wird eingesetzt, um den letzten Willen des Erblassers nach dessen Ableben durchzusetzen. Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers gehören unter anderem die Verwaltung des Nachlasses und die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen.

Wenn der Erblasser eine Person als Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, erfährt diese meist im Rahmen der Testamentseröffnung von diesem Amt.

Ab dem Moment, ab dem der Testamentsvollstrecker Kenntnis von dem Erbfall erlangt, sollte er folgende Maßnahmen treffen:

1. Annahme des Amtes

Der Testamentsvollstrecker muss das ihm übertragene Amt zunächst annehmen. Dafür reicht eine formlose Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.

2. Sicherung des Nachlasses

Um den Nachlass zu verwalten, muss der Testamentsvollstrecker den Nachlass zunächst in Besitz nehmen und für dessen Sicherung sorgen. Weigert sich der vorige Besitzer der Gegenstände, diese an den Testamentsvollstrecker herauszugegeben, kann er vor Gericht auf Herausgabe in Anspruch genommen werden.

3. Beantragung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Der Testamentsvollstrecker sollte beim Nachlassgericht ein sog. Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen, um sich im Rechtsverkehr legitimieren zu können.

4. Erstellung eines Nachlassverzeichnisses

Der Testamentsvollstrecker sollte zudem ein Verzeichnis aller zum Nachlass gehörenden Gegenstände erstellen. Dieses Verzeichnis dient später der Erbauseinandersetzung.

5. Benachrichtigung der Erben

Außerdem sollte der Testamentsvollstrecker die Erben unverzüglich über den Tod des Erblassers und seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker informieren.

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