Veröffentlicht am: 22.10.2026 von Fachanwaltskanzlei für Benden
Wenn ein Erblasser einen nahen Angehörigen, also beispielsweise sein Kind oder seinen Ehepartner, enterbt, hat dieser einen Pflichtteilsanspruch. Bei dem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen Anspruch, der auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet ist.
Doch wann genau muss dieser Pflichtteil ausgezahlt werden?
Grundsätzlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall. Das heißt der Pflichtteilsberechtigte kann bereits ab dem Moment seinen Pflichtteil von den Erben einfordern, an dem der Erblasser verstirbt.
In der Praxis dauert die Auszahlung zumeist länger. Gründe dafür sind:
- Priorisierungen der ErbenDie Erben haben nach dem Tod des Erblassers zumeist viele Dinge zu klären und zu organisieren. Darunter fallen beispielsweise die Organisation der Beerdigung und die Trauerbewältigung. Die Auszahlung des Pflichtteils wird oftmals hintenangestellt.
- Bezifferung des PflichtteilsDer Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch bei den Erben beziffern. Er muss somit den Wert des Nachlasses ermitteln und dann seinen Pflichtteilsanspruch berechnen. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie lässt sich die Höhe des Pflichtteilsanspruchs ermitteln?
Das deutsche Recht sieht für den Pflichtteilsberechtigten einen Auskunftsanspruch vor. Danach hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses. Dieser Anspruch umfasst sowohl die Art als auch den Wert der Nachlassgegenstände.
Fazit
Der Pflichtteilsanspruch kann zwar ab dem Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers geltend gemacht werden, jedoch kann es in der Praxis meist Monate oder sogar Jahre dauern, bis der Pflichtteil von den Erben ausgezahlt wird.
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